«Jedes Kind braucht einen Vater» – bei solchen Aussagen lächeln Melanie und Corinne müde. Seit sechs Jahren sind die beiden zusammen, vor drei Jahren haben sie ihre Partnerschaft eintragen lassen. Zu Beginn schmerzten die Egoismus-Vorwürfe. Inzwischen fällt ihnen das Weghören jedoch leichter.

Hätte sich das Paar beeinflussen lassen, gäbe es die zweijährige Lisa* und ihren drei Monate jüngeren Halbbruder Mirco* heute nicht.

Obwohl die Kinder sie «Mami» und «Mama» nennen, sind Melanie und Corinne gesetzlich die Mutter je eines Kindes. Die Folge davon: Die Kinder sind rechtlich unzureichend abgesichert. Stirbt die leibliche Mutter, sind Erbanspruch, Waisenrente sowie der gesetzliche Anspruch auf Unterhalt nicht klar geregelt. Aus diesen Gründen befürwortete der Nationalrat im Mai die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Sie soll auch für Paare gelten, die im Konkubinat leben (Die Vorlage in der Übersicht). Während die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft mit grosser Mehrheit befürwortet wurde, fiel der Entscheid zugunsten der Konkubinatspaare knapper aus.

Gegner aus den Reihen der EDU, SVP und CVP starteten nach dem Entscheid des Parlaments ein Referendum. Wenn sie bis zum 6. Oktober 50'000 Unterschriften sammeln, verzögert sich der Entscheid weiter und kommt vors Volk. «Wir würden uns die Möglichkeit der Stiefkindadoption von Herzen wünschen, aber dazu ist wohl noch ein wenig Geduld nötig», so Melanie.

«Wir würden einen Weg finden, da waren wir uns sicher.» Einfach werden sollte es aber nicht.

Kinderwunsch: Wo ein Wille...

Als Melanie und Corinne ihre Partnerschaft im Jahr 2013 eintragen liessen, erfüllten sie sich damit einen grossen Wunsch. Der zweite blieb unerfüllt: Die Frauen wollten schwanger werden – beide vom gleichen Mann, damit die Kinder Halbgeschwister sind. «Wir würden einen Weg finden, da waren wir uns sicher.» Einfach werden sollte es aber nicht.

Möglichkeit 1: Volladoption

Die Möglichkeit, zusammen ein Kind zu adoptieren, gab es nicht. Denn im Gegensatz zu verschiedenen europäischen Ländern dürfen gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz nicht gemeinsam adoptieren.

Möglichkeit 2: Samenspende

Die Samenspende für eine künstliche Befruchtung ist in der Schweiz zwar erlaubt, Zugang zu Samenbanken haben jedoch nur Ehepaare. So zog das Paar eine Befruchtung in Dänemark in Betracht, wurde von den hohen Preisen – mehrere tausend Franken für jede von ihnen – jedoch schnell wieder abgeschreckt.

Möglichkeit 3: Spender aus dem Freundeskreis

Eine neue Lösung musste her. Naheliegend schien, einen Spender im Bekanntenkreis zu suchen. «Wir waren selber überrascht, wie hilfsbereit sich einige unserer männlichen Freunde zeigten», lacht Corinne. Der Haken: Die Bekannten wollten nicht nur bei der Zeugung aushelfen, sondern auch eine aktive Vaterrolle im Leben der Kinder übernehmen. Das wollten Melanie und Corinne aber nicht, da es ihre Situation zusätzlich verkompliziert hätte. Was, wenn der Vater plötzlich Bedingungen stellen würde?

Möglichkeit 4: Online einen Spender finden

Trotz Rückschlägen dachten die Frauen nie ans Aufgeben. Sie suchten im Internet nach einem Spender. Das erwies sich schwieriger als gedacht. «Wenn man die Wahl hat, nimmt man schliesslich nicht einfach einen. Es ging ja um den Vater unserer Kinder!» Dennoch klappte es mit etwas Geduld. Der Spender aus der Schweiz ist nicht nur gebildet und gutaussehend – er entpuppte sich bei einem persönlichen Treffen auch als sehr sympathisch. Selber kinderlos, will er Frauen wie Melanie und Corinne eine Schwangerschaft ermöglichen. Auf eine Vaterrolle verzichtete er. Dafür erklärte er sich ohne zu zögern dazu bereit, die Kinder eines Tages kennenzulernen, sollten sie nach ihm fragen. In der Zwischenzeit hält er sich zurück, erkundet sich gelegentlich und freut sich über Fotos. Ein Glücksgriff.

«Wir fühlen uns wohl, aber nicht richtig akzeptiert.»

Endlich schwanger – im Doppelpack

Im Gegensatz zur künstlichen Befruchtung werden Spermien und Eizelle bei der Insemination erst im Körper zusammengeführt. Lesbische Frauen greifen meist auf die Bechermethode zurück, welche Zuhause und ohne medizinische Unterstützung durchgeführt werden kann. Dabei wird der ideale Befruchtungszeitpunkt ermittelt, zu dem das Ejakulat mittels einer Spritze in die Frau eingeführt wird.

Wenige Zyklen dauerte es, bis Corinne als ältere der beiden Frauen einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen hielt: «Ein unbeschreibliches Gefühl!» So schön, dass auch ihre Partnerin nicht mehr länger warten wollte. Der erste Versuch glückte, drei Monate nach Corinne war auch Melanie schwanger. «Im Nachhinein war die gleichzeitige Schwangerschaft vielleicht nicht die beste Entscheidung – vor allem in den letzten Monaten wurden alltägliche Aufgaben immer schwieriger zu bewältigen. Ausserdem waren wir zwei Hormonbomben, weinten, schrien, stritten und versöhnten uns wieder», lacht Corinne.

Im Juli 2014 brachte Corinne Lisa zur Welt, im Oktober folgte Melanies Mirco.

Familienglück mit Haken

«Wie praktisch es wäre, wenn wir rechtlich als Mütter beider Kinder gelten würden, wurde uns mit einem Schlag bewusst, als Mirco kurz nach der Geburt in die Notaufnahme musste». Erst drei Tage alt, lag er bleich, kalt und schlaff in Melanies Armen. Als sich die Händchen blau verfärbten, rasten sie zu dritt ins Spital. «Ich dachte, er stirbt. Glücklicherweise handelte es sich bloss um Startschwierigkeiten, da Mirco von der Geburt stark geschwächt war. Aber das wussten wir da ja nicht», erzählt Melanie. In der Notaufnahme hyperventilierte sie und wurde in ein anderes Zimmer gebracht. Corinne blieb bei Mirco. Die Frauen hatten Glück, dass sie zusammen gekommen waren und die Ärzte Bescheid wussten. Wäre Corinne alleine im Spital erschienen, hätte man ihr den Zutritt verweigern können – da sie zwar Mircos Mama, nicht aber seine biologische Mutter ist.

Würde einer der Frauen etwas zustossen, ist rechtlich nicht sicher, ob das Kind bei der Partnerin bleiben kann. Um für Notsituationen gewappnet zu sein, haben Melanie und Corinne mit ihrer Anwältin Verträge aufgesetzt. «Wir fühlen uns wohl, aber nicht richtig akzeptiert. Dass wir ohne Vater ein Kind grossziehen, bedeutet nicht, dass wir eine Familie zweiter Klasse sind», so Corinne. Die Stiefkindadoption sehen die beiden als entscheidenden Schritt in die richtige Richtung. 

Die Vorlage in der Übersicht

Forderung: Homosexuelle sollen die Kinder ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren können, wenn der zweite leibliche Elternteil verstorben, unbekannt oder mit der Übertragung der Rechte einverstanden ist. Dies gilt sowohl für eingetragene Partnerschaften als auch für Paare, die im Konkubinat leben.

Dieser Forderung haben Ständerat und Nationalrat im Frühjahr zugestimmt. Mit 127 zu 60 Stimmen bei zwei Enthaltungen unterstützt der Nationalrat die Stiefkindadoption deutlich. Knapper war die Zustimmung zur Stiefkindadoption bei Konkubinatspaaren mit 95 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Argumente der Befürworter

  • Wenn die leibliche Mutter oder der leibliche Vater stirbt, ist nicht gesichert, dass das Kind beim anderen Elternteil bleiben darf. Es hat bei der Stiefmutter oder dem Stiefvater weder Anspruch auf Unterhalt noch auf ein Erbe.
  • Trennen sich die Eltern, haben das Kind und die Stiefmutter/der Stiefvater kein Recht auf gegenseitigen Kontakt.
  • Die strengen Adoptionsauflagen gelten auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren: Persönlichkeit, Gesundheit, erzieherische Eignung und wirtschaftliche Lage der Person mit Adoptionswunsch werden vorgängig geprüft.
  • Studien zeigen, dass keine Unterschiede in der Persönlichkeitsentwicklung festgestellt werden können, wenn Kinder bei homosexuellen Paaren aufwachsen. 

Argumente der Gegner

  • «Salamitaktik»: Eine Öffnung des Adoptionsrechts sei nur der erste Schritt, bevor es zu weiteren Forderungen wie beispielsweise einer Volladoption (keiner der Adoptierenden ist ein leiblicher Elternteil) komme.
  • Leihmutterschaften sind in der Schweiz verboten. Schwule Paare könnten vermehrt auf Möglichkeiten im Ausland zurückgreifen, wenn die so gezeugten Kinder im Nachhinein adoptiert werden können.

Weitere Informationen

Zusammen mit dem Kinderwunsch ist 2012 auch Melanies Blog entstanden. Darin berichtet sie regelmässig aus dem manchmal gewöhnlichen, manchmal verrückten Alltag einer Regenbogenfamilie:

swissrainbowfamily.blogspot.ch

* Die Namen der Kinder wurden geändert.