Wenn Malermeister Max Streicher aus Flumenthal SO Ärger mit einem zahlungsunwilligen Kunden hat, kann er den Friedensrichter anrufen. Solche Schlichtungsverfahren sind günstig, in der Regel kosten sie 80 bis 100 Franken.

Streicher kann den Friedensrichter aber nur einschalten, wenn sein Kunde in der gleichen Gemeinde wohnt. Lebt er im nur einen Kilometer entfernten Ort Riedholz, muss er stattdessen den Präsidenten des zuständigen Amtsgerichts anrufen. Dieser entscheidet im Prinzip gleich, aber das Verfahren kostet dann 300 bis 2500 Franken.

«Es kostet nicht nur die betroffenen Bürger mehr, sondern auch den Staat.»

Markus Zubler, Vorstandsmitglied des Schweizer Friedensrichter-Verbands

In 13 Kantonen gibt es Friedensrichter als unkomplizierte Schlichtungsinstanzen für Zivilprozesse. Nur der Kanton Solothurn kennt die seltsame Regelung, dass alle beteiligten Parteien in der gleichen Gemeinde leben müssen, ansonsten geht der Streit vors Amtsgericht.

Für Markus Zubler, Friedensrichter in Flumenthal und Vorstandsmitglied des Schweizer Friedensrichter-Verbands, ist das absurd: «Es kostet nicht nur die betroffenen Bürger mehr, sondern auch den Staat.» Entscheidet nämlich der Amtsgerichtspräsident, steht dahinter eine viel aufwendigere Infrastruktur.

Zubler ist für drei weitere Gemeinden zuständig, aber selbst innerhalb dieses Kreises gilt das Gemeindeprinzip: Für einen Streit zwischen einem Einwohner von Flumenthal und einer Bewohnerin von Riedholz ist er nicht zuständig, obwohl er in beiden Gemeinden gewählt wurde. Entsprechend geht es in den Schlichtungsversuchen fast immer um Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Ein Fall für jeden Laienrichter im Jahr

Die Solothurner Regelung führt dazu, dass die Friedensrichter fast nichts zu tun haben. In den 109 Solothurner Gemeinden amtieren 100 Friedensrichter; sie hatten 2014 über gesamthaft exakt 100 Schlichtungsfälle zu befinden. In vielen kleineren Gemeinden gibt es zwar einen Friedensrichter, aber keinen einzigen Fall. Bei den ohnehin über Überlastung klagenden Amtsgerichten lagen dagegen zehnmal so viel Dossiers.

Trotzdem will Solothurn an der ungewöhnlichen Regelung festhalten. Ein Vorstoss, der die Abschaffung des sogenannten Lokalprinzips beabsichtigte, ist erst im Mai im Parlament gescheitert. Das Interesse der Parteien war gering.

Justizdirektor Roland Fürst (CVP) begründet die Regelung mit einem «politischen Entscheid». Als die Schlichtungsverfahren schweizweit vor fünf Jahren eingeführt wurden, gab es im Solothurnischen einen Streit darüber, ob die Aufgabe den Friedensrichtern oder den Amtsgerichten zugeteilt werden soll. Heraus kam dieser Kompromiss, an dem der Regierungsrat nun festhalten will – auch wenn er die Bürger viel mehr kostet als nötig.

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