Die meisten Diabetiker stellen im Strassenverkehr kein erhöhtes Risiko für sich oder andere dar. Zwei Gefahren, die «diabetesspezifischen Faktoren», können aber Grund dafür sein, dass die Fahrerlaubnis nicht erteilt, wieder entzogen oder eine Auflage verfügt wird. Was kann man tun, um diese Risiken zu verringern?

Was sind die beiden «diabetesspezifischen Faktoren»?

Die erste Gefahr sind die Spätfolgen der Krankheit. Diese können beispielsweise Schäden der Augen, Nerven oder des Herz-Kreislauf-Systems sein, weshalb die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. 

Die Hauptursache für Verkehrsunfälle bei Autofahrern mit Diabetes ist allerdings die sogenannte Hypoglykämie, kurz Hypo genannt. Dies ist eine Unterzuckerung, die zu einer verminderten Konzentration und Reaktionsfähigkeit oder sogar zu Bewusstseinsstörungen führt. Dabei können die Blutzuckerwerte unter 4mmol/l fallen, was die Fahrtauglichkeit bereits stark einschränkt.

Ursachen für diese Unterzuckerungen können sein:

  • die falsche Dosierung des Insulins,
  • die Einnahme von bestimmten blutzuckersenkenden Medikamenten (Sulfonylharnstoffe, Glinide),
  • körperliche Anstrengungen oder
  • zu späte oder vergessene kohlenhydrathaltige Mahlzeiten.
Welche Regelungen gibt es für die verschiedenen Diabetes-Risikogruppen?

Diabetes-Betroffene werden entsprechend ihrer Behandlung mit Insulin und Medikamenten in Risikogruppen eingeteilt, für die unterschiedliche Massnahmen und Regelungen zutreffen:

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Wer die Fahrerlaubnis für den privaten Bereich haben möchte, muss einen stabilen Blutzuckerspiegel ohne Unter- oder Überzuckerung in den vergangenen zwei Jahren vorweisen können. Das bedeutet zum einen: Blutzuckerwerte ohne gehäufte schwere Unter- oder Überzuckerung, die ohne Hilfe eines Arztes erkannt und behoben werden konnten. Und zum anderen: Um Autofahren zu können darf ein Diabetes-Betroffener keine Bewusstseinstrübungen oder Wahrnehmungsstörungen in den vergangenen Jahren gehabt haben.

Ist das Hypoglykämierisiko hoch, muss eine Fachperson für Endokrinologie / Diabetologie bestätigen, dass man Autofahren darf.

Sind die Hypos schwerwiegend, wird die Zulassung nur vergeben, wenn der Diabetiker täglich zwischen sechs und acht Blutzuckermessungen macht. Alternativ kann er auch kontinuierlich mit einem CGMS seinen Blutzucker messen (System, das durch einen kleinen Sensor in der Haut den Glucosegehalt im Zellzwischenwasser kontinuierlich misst). Tritt in den folgenden zwei Jahren keine schwere Unterzuckerung mehr auf, kann auf diese zusätzliche Auflage wieder verzichtet werden.

Gut vorbereitet auf den Strassen unterwegs

Zur Vorsorge von Hypos bei langen Fahrten eignen sich kleine Zwischenmahlzeiten mit langsam verwertbaren Kohlenhydraten mit schnell verfügbaren Kohlenhydraten: Früchte, Getreide-Cracker oder Getreideriegel. Für den Fall eines Hypos sorgen kohlenhydrathaltige Snacks wie Süssgetränke, Fruchtsäfte und Traubenzucker für Abhilfe.

Bei den ersten Anzeichen eines Hypos

Halten Sie sofort neben der Strasse an, notfalls auch auf dem Pannenstreifen oder im Halteverbot. Stellen Sie die Warnblinkanlage ein und den Motor ab und nehmen Sie 20 g Kohlenhydrate zu sich. Diese sind beispielsweise in zwei Stück Traubenzucker oder in 2 Deziliter Fruchtsaft enthalten (geht sehr schnell ins Blut) oder in einer mittelgrossen Banane oder einer Handvoll Studentenfutter (geht etwas langsamer ins Blut, hält dafür aber länger an). Die Fahrt darf erst fortgesetzt werden, wenn sich die Unterzuckerung nicht wiederholt und alle Symptome vollständig abgeklungen sind. Dies dauert im Allgemeinen mindestens 45 Minuten. Der Blutzuckerwert muss vor der Weiterfahrt wieder über 6 mmol/l sein.

Diese Symptome weisen auf einen Hypo hin

  • Kribbeln
  • Pelzigkeit um den Mund
  • Schweissausbrüche
  • Zittern
  • Nervosität
  • Herzklopfen
  • Blässe
  • Aggressivität
  • Angst
  • Heisshunger
  • Konzentrationsstörungen
  • Sehstörungen
  • Sprachstörungen
  • Bewusstseinstrübung
  • Epileptischer Krampf

Diese Angaben gelten für Fahrer mit privatem Kleinwagen oder Motorrad. Für berufliche Fahrten wie beispielsweise Taxis, Busse, Lastwagen etc. gelten verschärfte Richtlinien. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.diabetesschweiz.ch