Bei der Entwicklung eines neuen Medikaments entstehen hohe Kosten. Damit die Hersteller ihre Investitionen wiedererwirtschaften können, werden die Wirkstoffe 20 Jahre lang mit einem Patent geschützt. Nach Ablauf der Frist können andere Hersteller denselben Wirkstoff verwenden. Die Herstellung der Generika und der Einsatz bereits erprobter Wirkstoffe sind kostengünstiger. Patientinnen und Patienten profitieren vom günstigen Preis.

Die Zahl der angebotenen Generika steigt weiter an. Es gibt Generika für rezeptpflichtige wie auch für rezeptfreie Medikamente zur Selbstbehandlung. Nachahmerprodukte stehen zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Diabetes, Krebs und anderen Krankheiten zur Verfügung.

Nein, Generika sind zwar billiger, aber nicht weniger wirksam. Denn das Generikum muss den gleichen Wirkstoff enthalten wie das Originalpräparat. Generika entsprechen denselben Qualitätsanforderungen wie die Originalpräparate. Bei Generika werden Wirkstoffe eingesetzt, die sehr gut erforscht sind und sich über viele Jahre in der Praxis bewährt haben.

Die Qualitätskriterien für Originale und Generika sind gleich hoch. Für die Zulassung aller Medikamente ist das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig. Nur wenn die Qualitätskriterien erfüllt sind, stellt die Behörde dem Produkt eine Zulassungsbewilligung aus. Swissmedic überwacht Herstellung, Qualität und Sicherheit der Medikamente.

Wie Originalpräparate sind Generika in der Apotheke sowie in einigen Kantonen in der Arztpraxis erhältlich.

Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin auf den möglichen Einsatz eines Generikums an, am besten schon bevor das Medikament verschrieben wird. Auf Ihren Wunsch erhalten Sie ein Generikum, wenn ein für Sie passendes verfügbar ist. Seit 2001 sind Apothekerinnen und Apotheker dazu ermächtigt, statt des ärztlich verordneten Originals ein Generikum abzugeben, es sei denn, der Arzt, die Ärztin habe ausdrücklich ein Originalpräparat verschrieben.

Manchmal wird die günstige generische Alternative nicht selbstverständlich angeboten. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Manche Ärzte bleiben aus Gewohnheit beim bekannten Produkt. Es kann sein, dass sie sich zu wenig für die Kostenfrage interessieren oder den Patienten aus eigenen Interessen das teurere Originalpräparat abgeben. Anderseits gibt es auch medizinische Gründe dafür, dass ein Original verschrieben wird. Dann kennzeichnet der Arzt dies mit dem Vermerk «nicht substituieren» auf dem Rezept (siehe Artikel «Medikamente: Gleiche Wirkung - besserer Preis»).

Im Durchschnitt beträgt die Einsparung etwa 25 Prozent, es sind aber auch bis zu 70 Prozent möglich. Mit Generika kann man seit 2006 auch bei kassenpflichtigen Medikamenten sparen: Wenn Sie sich für ein Generikum entscheiden, beträgt der Selbstbehalt nur zehn Prozent. Falls ein Patient – ohne medizinische Begründung – auf der Verschreibung des Originals anstelle des günstigeren Generikums besteht, beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent.

Meistens kann man problemlos während einer Therapie auf ein Generikum wechseln, da es bei gleicher Dosierung die gleiche Wirkung erzielt wie das Original. Da sich Generika bei den Hilfsstoffen wie Zucker oder Farbstoff vom Original unterscheiden können, kann es in seltenen Fällen zu einer Unverträglichkeit oder zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Darum muss der Wechsel unbedingt mit dem Arzt und dem Apotheker besprochen werden.

In einigen Fällen ist der Wechsel auf ein Generikum trotz einer möglichen Einsparung weniger sinnvoll oder sogar problematisch. Insbesondere bei älteren Patienten, die viele Medikamente einnehmen müssen, kann ein Wechsel verwirrend sein. Auch psychisch kranke Menschen können bei Umstellungen empfindlich auf Änderungen reagieren (siehe Artikel «Medikamente: Gleiche Wirkung - besserer Preis»).

Nein, denn die Generikahersteller produzieren Produkte mit Wirkstoffen, deren Patentschutz abgelaufen ist. Das Original des Patents war 20 Jahre lang geschützt. Auch viele Hersteller von Originalpräparaten stellen Generika her.