Familie Federer wollte nie einen Hund. Doch dann kam Italien dazwischen – und ein faltiger rötlicher Welpe, geworfen vom Schosshund des Paares, bei dem Federers in Sizilien gastierten. Er glich zwar eher einem Ferkel, doch er wurde in den drei Wochen zur grossen Ferienliebe der Familie. Zurück in der Schweiz, wuchs bei den Kindern die Sehnsucht nach dem Kleinen, und die Eltern schmunzelten über die Fotos, die regelmässig aus dem Süden eintrafen.

Schliesslich war die Sache klar: Der Hund – längst auf den Namen Walchi getauft – gehörte in die Familie. Der älteste Sohn machte sich auf, holte den nun vier Monate alten Welpen mit Fähre und Zug nach Zürich. So wurde Walchi zu einem der jährlich rund 20'000 in die Schweiz eingeführten Hunde.

Kulturschock für Auslandtiere

Dass ein Umzug für die Tiere nicht immer unproblematisch sein kann, weiss auch die Solothurner Hundetrainerin und Verhaltensbiologin Sibylle Aschwanden: «Ein Hund aus einem anderen Land kann in der Schweiz einen richtigen Kulturschock erleben». Er sei stark geprägt von den Erfahrungen, die er in den ersten Wochen seines Lebens mache – «und wenn er in eine Umgebung oder in Situationen gerät, die er nicht kennt, reagiert er aus Angst nicht selten mit Aggression».

Auch Walchi, aufgewachsen auf dem Land, hatte Schwierigkeiten im neuen Zuhause. Eines Nachts schlug er solchen Radau, dass die Familie überzeugt war, einen Einbrecher im Haus zu haben – dabei war der Hund bloss über einen umgekippten Blumentopf erschrocken. «Am Anfang war unsere Enttäuschung gross, weil er sich schüchtern verkroch, statt mit uns zu spielen», erinnert sich Tochter Cornelia.

Natürlich, sich im Ausland in einen Hund zu verlieben, das kann passieren. Doch Hundetrainerin Aschwanden hält es für klüger, lokale Tierschutzorganisationen mit Spenden zu unterstützen, statt ein einzelnes Tier in ein neues Land zu importieren: «Man hat sonst unter Umständen einen Hund, der sich sein Leben lang nicht mehr zurechtfindet – was auch nicht tiergerecht ist.»

Mehr zu Haustieren bei Guider

Ob Sie sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschaffen, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Guider erklärt Beobachter-Abonnenten, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.

Strenge Bestimmungen zur Einfuhr von Heimtieren

Wer dennoch nicht widerstehen kann, hat beim Import auf einiges zu achten. So muss der Hund mit einem Mikrochip versehen und geimpft sein, er darf nicht kupiert sein, braucht einen Heimtierpass. Stammt er aus einem Tollwutrisikoland, gelten zusätzliche Bestimmungen. Erfüllt sie das Tier nicht, wird es an der Grenze zurückgeschickt oder gar gleich eingeschläfert. Damit soll verhindert werden, was im Juni 2013 geschah: Über einen Hund kam die Tollwut von Marokko nach Spanien, fünf Menschen steckten sich an.

Einfacher und sicherer ist es, sich einen Hund direkt in der Schweiz anzuschaffen. Die Möglichkeiten hier: ein Waisenhund aus dem Tierheim – oder ein Welpe vom Züchter (siehe Box weiter unten «Tipps zum Umgang mit Tierheimen»).

Beides hat Vor- und Nachteile. Einem Tierheimhund ein neues Leben zu ermöglichen ist einerseits eine gute Tat; zudem wurden viele von ihnen erst nach einem Todesfall oder einer Scheidung herrenlos – sie sind daher gut erzogen und einfach zu halten. Anderseits: «Es gibt auch Hunde, die nicht in die Hände unerfahrener Tierhalter fallen sollten. Weil sie eine Vorgeschichte haben und jemanden brauchen, der behutsam mit ihnen umgehen kann», sagt Hundetrainerin Sibylle Aschwanden. Daher sei es wichtig, den Hund während mehrerer Spaziergänge kennenzulernen und sich vom Tierheimpersonal beraten zu lassen, denn Auswirkungen schlechter Erfahrungen werden oft erst nach Wochen erkennbar.

Damit der Hundekauf kein Fiasko wird

Ohne gute Beratung kann aber auch der Kauf eines Zuchtwelpen zum Fiasko werden. Bei Sibylle Aschwanden landen immer wieder Halter mit Rassehunden, die sich vom äusseren Schein haben leiten lassen und die Frage nach dem Wesen des Tieres ausser Acht gelassen haben. «Das Paradebeispiel sind Border Collies: hochintelligente Hütehunde, die aber bei geistiger Unterforderung wie etwa dem steten Laufen neben dem Kinderwagen Verhaltensauffälligkeiten entwickeln können», sagt sie. Typisch auch Terrier, die für die Fuchs- und Rattenjagd gezüchtet wurden. «Sie können Kleinkindern gefährlich werden.»

Vorsicht beim Hundekauf via Internet

Ist die passende Hunderasse gefunden, gilt es, einen verantwortungsvollen Züchter ausfindig zu machen: einen, der seinen Welpen gute Entwicklungsbedingungen bietet, die Tiere gut sozialisiert, über genetische Krankheiten Bescheid weiss, einem künftigen Hundehalter sagen kann, welches Tier vom Wesen her am besten zu ihm passt. Ein Anhaltspunkt bei der Suche nach einem Züchter kann das Qualitätssiegel Certodog oder das goldene Gütesiegel der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft sein.

Vorsicht geboten ist bei Inseraten im Internet. Der Schweizer Tierschutz kam in einer Studie aus dem Jahr 2012 zum Schluss, dass lediglich elf Prozent der Hunde-Inserate auf Onlineplattformen seriös sind.

Ein grosses Thema sind dabei illegale Importe von Welpen in die Schweiz. Die Tiere werden im Internet häufig als «gut sozialisiert» angepriesen, stammen aber gemäss Schweizer Tierschutz häufig aus Massenzuchtstationen in Osteuropa, wo sie zu früh von der Mutter getrennt werden und dann unter desolaten Bedingungen aufwachsen.

«Verhaltensgestörte oder kranke Hunde»

Trainerin Sibylle Aschwanden betreut zahlreiche Hundehalter, die auf diese Art zu ihrem Hund kamen, ohne sich bewusst zu sein, dass sie damit den illegalen Tierhandel unterstützten. «Sie sind gestraft mit einem verhaltensgestörten oder auch kranken Hund, der nicht sozialisiert wurde. Der Angst hat, vielleicht beisst, weil er nicht gelernt hat, andere Hunde und Menschen positiv zu erleben.»

Der verlockend tiefe Kaufpreis zahle sich im Endeffekt nicht aus, sagt Expertin Aschwanden: «Die Tierarzt- und Trainingskosten werden ihn schnell übersteigen.»

Ob ein Hund nun aus dem Ausland stammt, aus einer Schweizer Zucht oder einem Tierheim: Mensch und Tier müssen sich aneinander gewöhnen, das braucht Zeit. Bei Walchi und den Federers hat das trotz Startschwierigkeiten geklappt.

Aus dem einst ängstlichen Welpen ist mit viel Geduld und Erziehungskursen ein agiler Hund geworden, der seit mittlerweile 13 Jahren fest zur Familie gehört. Nur gegenüber fremden Menschen ist er immer noch zurückhaltend, vor dem Tierarzt hat er gar panische Angst. Und ans hiesige Hundefutter konnte er sich nie gewöhnen: Als wahrer Italiener ist seine Leibspeise noch immer Pasta.

Links rund um Hunde und andere Haustiere
Sich einen Hund zulegen: Darauf kommt es an

Vor der Anschaffung

  • Klären Sie rechtzeitig beim Vermieter ab, ob ein Hund in der Wohnung erlaubt ist.
  • Planen Sie genügend Zeit ein für die Eingewöhnung und die Erziehung – schliesslich wollen Sie die nächsten 10 bis 15 Jahre mit ihm verbringen.
  • Rechnen Sie die Kosten durch: Pro Jahr kostet ein Hund zwischen 1000 und 2000 Franken. Unvorhergesehene Tierarztkosten sind darin nicht eingerechnet.
  • Wenn Sie noch nie einen Hund hatten: Auch wenn per 1. Januar 2017 das Hundekurs-Obligatorium auf eidgenössischer Ebene abgeschafft wird, lohnt es sich allenfalls, eine Hundeschule zu besuchen.
  • Lassen Sie sich von Züchtern, Trainern oder dem Tierheimpersonal beraten, welcher Hund oder Welpe zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt.
  • Beachten Sie: Gewisse Rassen sind je nach Kanton verboten, kupierte Ruten und Ohren grundsätzlich.
  • Achten Sie darauf, dass der Hund gechipt, geimpft, entwurmt und bei der Datenbank Amicus angemeldet ist.
  • Schliessen Sie eine Haftpflichtversicherung ab.


Der Hund ist da

 

  • Melden Sie sich als neuen Halter bei der Zentralen Datenbank Amicus an.
  • Melden Sie den Hund bei der Gemeinde an.
  • Absolvieren Sie den Kurs für den praktischen Sachkundenachweis und allenfalls weitere Erziehungskurse mit dem Hund.
  • Machen Sie sich über die kantonalen Bestimmungen kundig, etwa bezüglich Leinenpflicht.
  • Halten Sie den Hund artgerecht: Er braucht konsequente Erziehung, Bewegung, geistige Betätigung, Kontakt zu Artgenossen und Rückzugsmöglichkeiten.
  • Lassen Sie den Hund regelmässig impfen und entwurmen.
Tipps zum Umgang mit Tierheimen
  • Ob ein Tierheim mit einer Tierschutzorganisation zusammenarbeitet, sagt nichts über seine Qualität aus. Besuchen Sie das Heim unangemeldet und verschaffen Sie sich so einen ersten Eindruck.
  • Sprechen Sie mit der Tierpflegerin über Ihre Platzierungswünsche und Ihre Vorstellungen.
  • Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl. Lernen Sie einen Hund bei Probespaziergängen oder eine Katze beim Spielen kennen. Fragen Sie nach speziellen Gewohnheiten und Charaktereigenschaften des Tieres, nach seiner Vorgeschichte und dem Gesundheitszustand.
  • Bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag. Bei einem Platzierungs- oder Übernahmevertrag bleibt das Heim Eigentümer des Tieres, bis es rechtlich verkauft oder verschenkt wird. Nur durch den Abschluss eines Kaufvertrags gehört das Tier Ihnen.
  • Achten Sie darauf, dass mündliche Zusicherungen im Vertrag festgehalten werden (Gesundheitszustand, Kastration, Impfungen).
  • Der Verkäufer hat eine gesetzliche einjährige Garantiepflicht. Diese kann er vertraglich ausschliessen. Lassen Sie das Tier am besten vor dem Kauf von einem Tierarzt gründlich untersuchen.