Unvermittelt spannt sich ihr Körper an, die Stimme wird lauter, der warme Dialekt weicht schneidigem Hochdeutsch. Immer wenn Xenia Kocher* aus den schriftlichen Unterlagen vorliest, scheint es, als verlasse sie für einen Moment ihre eigene Geschichte. Als ginge das alles um jemand anderen. Dabei hat sie diese Sätze selber geschrieben:

 

«Ich habe Angst, Angst vor ihm. Er drohte mir, dass er sich das Leben nehmen würde, falls ich ihn verlassen sollte. Wie könnte ich mit einer solchen Belastung leben?»

Xenia Kochers Mail mit dieser Botschaft ging am 29. August 2007 an den Hausarzt ihres damaligen Freundes Remo Egli*. Vom Arzt, einer Vertrauensperson Eglis, erhoffte sie sich Unterstützung bei ihrem Vorhaben, Distanz zwischen sich und dem ihr fremd gewordenen Partner zu schaffen. Drei Wochen darauf wird aus der bangen Ahnung schreckliche Wirklichkeit. Egli, rasend ob der sich anbahnenden Trennung, nimmt die damals 38-jährige Frau in seine Gewalt. Er misshandelt sie, fügt ihr mit Schüssen aus einer Handarmbrust lebensgefährliche Verletzungen zu. Erst Stunden später kann die Polizei den Mann überwältigen. Die Medien haben ihr Fressen – Schlagzeilen über die brutale Aktion des «Armbrust-Amoks von Rickenbach» machen die Runde. Es interessiert aber weniger das Opfer, sondern der Täter: In der Untersuchungshaft nimmt sich Remo Egli das Leben.

Wenig später steht er mit einer Armbrust vor ihr. Aus kurzer Distanz schiesst er auf sein Opfer. Und verletzt es lebensgefährlich.

Quelle: Erik Sandberg

Anderthalb Jahre später blättert Xenia Kocher in zwei prall gefüllten Ordnern. Darin abgelegt sind Briefwechsel, Notizen und Protokolle zu «meinem Unglück», wie sie es nennt. Aus den akribisch zusammengetragenen Unterlagen leitet Kocher die Gewissheit ab, dass sich die Gewalttat hätte verhindern lassen, wären ihre vorgängigen Hilferufe ernst genommen worden. «Es war eine Tat mit Ansage.»

Eines der neueren Dokumente stammt vom Kommando der Kantonspolizei Luzern, datiert vom 6. November 2008. Die sportliche Frau mit den langen blonden Haaren zitiert den Text, der ihr wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen muss: «Wir können weder ein straf- noch zivilrechtliches Fehlverhalten unsererseits erkennen.»

Geschrieben hat das, «mit freundlichen Grüssen», der Chef Stabsdienste der Kapo. Ein brüsker Zweizeiler. Kein Wort des Bedauerns über das, was Xenia Kochers Leben in ein Davor und ein Danach gespalten hat.

 

«Die Polizei versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Denn es gab Alarmsignale genug, dass etwas passieren würde. Doch man liess es bewusst eskalieren und hat so Beihilfe zu all dem geleistet, was mir angetan wurde.»

Im Leben vor der Tat ist Xenia Kocher eine attraktive, selbstbewusste Frau, offen und optimistisch, mit gutem Job, grossem Freundeskreis und sportlichem Erfolg als Inlineskaterin. Ihr Leben danach nimmt im Herbst 2006 seinen Anfang. Sie lernt in einem Café in Luzern Remo Egli kennen, gelernter Koch, momentan ohne Job. Der Mann hat Charme, bald entwickelt sich ein Liebesverhältnis. «Er war anständig, hilfsbereit und lieb», sagt Xenia Kocher, «es gab zu Beginn keinen Anlass, misstrauisch zu sein.» Auch als Egli andeutet, dass er eine Gefängnisstrafe hinter sich habe und in psychotherapeutischer Behandlung sei, bohrt sie nicht weiter. Das liegt in ihrem Naturell. Wichtig ist ihr die Gegenwart und die Zukunft, nicht die Vergangenheit. «Ich sagte mir: ‹Was war, das war.›»

In der Beziehung will sich Xenia Kocher jedoch ihre Eigenständigkeit erhalten. So zieht das Paar nicht zusammen, wie Egli es fordert. Sie bleibt in ihrer Wohnung in Meggen, er im 45 Minuten entfernten Rickenbach im Amt Sursee. Mit der Zeit wird Remo Egli immer anhänglicher, besitzergreifend gar. Wann immer seine Partnerin etwas unternimmt, will er dabei sein, wenn sie allein sein möchte, reagiert er gekränkt. Während Egli das Leben seiner Freundin kontrolliert, gibt er von seinem eigenen nur Bruchstücke preis. Bei Xenia Kocher stellt sich ein «seltsames Bauchgefühl» ein.

Die Wahrheit über die Vergangenheit des damals 41-jährigen Mannes entnimmt sie erst Monate später dem polizeilichen Ermittlungsbericht vom 20. November 2007, Rapport-Nummer Z 484904. Der Bericht schildert die Biographie eines notorischen Gewalttäters. Eine nicht abschliessende Aufzählung: April 1993, Tötung einer Nachbarin, verbunden mit Sexualdelikten; Egli wird der erste durch DNA-Nachweis überführte Mörder der Schweiz und erhält eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren, von denen er acht absitzt. Januar 2003, Polizeieinsatz nach Bedrohung der Familie einer Frau, die ihn kurz zuvor verlassen hat. März 2004 und Oktober 2006, Strafanzeigen wegen Drohung und Nötigung, in beiden Fällen gegen Frauen, die ein Verhältnis zu ihm abgebrochen hatten. Zudem mehrere Anzeigen wegen Missbrauch von Fernmeldeanlagen – ein Hinweis auf Stalking (siehe nachfolgender Kasten). Um das Muster herauszulesen, braucht es wenig kriminalistischen Spürsinn: Immer wenn Frauen die Beziehung zu ihm abbrechen, reagiert Egli mit Drohungen und schweren Tätlichkeiten.

 

«Es war ein Schock, im Nachhinein zu erfahren, dass ich mit einem Mörder zusammen war. Heute kann ich mir selber nicht erklären, weshalb ich meinem unguten Gefühl nicht auf den Grund ging. Ich bin nicht naiv. Doch mir wurde zum Verhängnis, dass ich grundsätzlich das Gute in den Menschen sehe. Zumindest früher war das so. Heute schaue ich die Leute anders an; mein Vertrauen wurde zu stark missbraucht.»

Im Spätsommer 2007 beginnt sich das Tatmuster subtil und bedrohlich zu wiederholen – die Zeitbombe tickt. Xenia Kocher hat angefangen, sich in der Beziehung Freiraum zu verschaffen. Remo Egli reagiert gereizt, belästigt sie und ihre Familie mit Telefonanrufen und SMS. Kocher vertraut sich Eglis Hausarzt an. Er weiss von dessen kriminellem Hintergrund, erwähnt aber nichts. Immerhin ist der Arzt so alarmiert, dass er mit Kochers Einwilligung sofort den zuständigen Kantonspolizeiposten kontaktiert. «Das kam mir merkwürdig vor», sagt die Frau rückblickend, «aber da ich Remos Vergangenheit nicht kannte, habe ich nie an eine Gefährdung durch ihn gedacht.»

Am 30. August setzt sich der diensthabende Polizeibeamte Bruno Meyer* mit Xenia Kocher in Verbindung. Die Frau berichtet ihm von Remo Eglis Stalking-Handlungen und ihrer diffusen Sorge, dass dieser mit der eingeleiteten Trennung nicht umgehen könne. Aus Meyers Eintrag ins Journal der Kantonspolizei, den er gleichentags erstellt, geht hervor, dass er genau weiss, um wen es geht: «Egli Remo, pol. bestens bekannt, (…) Tötungsdelikt und diverse Vorgänge, darunter Stalking.»

«Bestens bekannt» muss dem Polizisten aufgrund der Fallberichte demzufolge auch Eglis Verhaltensmuster sein, ausser Kontrolle zu geraten, wenn eine Frau ihn verlassen will. Trotzdem schenkt Meyer Xenia Kocher, die sich in exakt dieser Situation befindet, keinen reinen Wein ein. «Aus Datenschutzgründen war es mir natürlich nicht möglich, sie über Details von früheren Delikten des Egli Remo zu informieren», schreibt der Beamte mit Dienstgrad «Wachtmeister mit besonderer Verantwortung» in der Aktennotiz, Rapport-Nummer Z 485201. Dort steht auch, er habe die Frau «mit Nachdruck» aufgefordert, die Beziehung zu Egli «unverzüglich zu beenden». Im Weiteren «eröffnete ich ihr die Möglichkeit, sich an die Opferberatung zu wenden».

Verfasst wurde diese Notiz am 12. Oktober 2007, also nachdem sich der Gewaltakt bereits ereignet hatte. Aus dem Eintrag ins Polizeijournal, der vor der Tat geschrieben worden war, liest sich die Eindringlichkeit der Warnung deutlich weniger heraus. Und vor allem ist sie bei Xenia Kocher nicht so angekommen: «Ich hatte während und nach dem Gespräch mit dem Polizisten nie den Eindruck, dass ich bei einer Trennung derart konkret und unmittelbar bedroht sein würde», sagt sie. Sonst hätte sie entsprechend reagiert und sich in Sicherheit gebracht. Auch sei sie mit keinem Wort auf die Opferberatungsstelle aufmerksam gemacht worden – anders, als es im nachträglich erstellten Bericht steht.

Aktiv geworden wären die Beamten dann, wenn Xenia Kocher Remo Egli wegen Belästigung angezeigt hätte. Doch das wollte sie nicht, weil sie befürchtete, dass die Trennung dadurch erst recht schwierig werden würde. «Ich wollte das auf der persönlichen Ebene regeln, ohne Polizei. Zudem wusste ich zu jenem Zeitpunkt ja nicht, in welcher Gefahr ich mich bereits befand.» So endet der Kontakt zwischen Polizist und späterem Gewaltopfer mit einem Ratschlag des Wachtmeisters, der nachträglich eine zynische Note bekommt: Wenn Egli Probleme mache, solle sie einfach die Notfallnummer 117 anrufen.

 

«Die Polizei musste wissen, dass Remo ausser Kontrolle gerät – und dass ich sein Opfer sein würde. Doch mir wurde dieses Wissen bis zum Schluss vorenthalten. Ich hätte Schutz gebraucht, doch man liess mich allein. Die Persönlichkeitsrechte des Täters und der Datenschutz waren der Polizei wichtiger als ein gefährdetes Menschenleben.»

So tappt Xenia Kocher ahnungslos in die Falle. Als sie am 7. September 2007 bei einer Freundin in Dielsdorf ZH übernachtet, findet sie am Morgen ihr Auto mit eingeschlagenen Scheiben vor. Sie macht beim Polizeiposten in Rümlang Anzeige gegen unbekannt. Nachdem sie bei Remo Egli Schnittwunden an den Händen festgestellt hat, reicht sie die Vermutung nach, dass die Sachbeschädigung auf sein Konto geht. Die Zürcher Beamten versichern, den Verdacht den Luzerner Kollegen zu melden. Und für die Frau ist endgültig klar: Jetzt ist Schluss.

Am Mittwochabend, 19. September, verschickt Xenia Kocher eine Mail, in der sie sich von Remo Egli verabschiedet und ihm mitteilt, dass sie sich von ihm trennt. Die Zeitbombe explodiert.

Gegen 22.30 Uhr steht Egli, ausser sich, vor der verschlossenen Wohnung von Xenia Kocher. Ehe sie dem Notruf telefonieren kann, dringt der Ex-Kickboxer mit einem Sprung durch ein schulterhoch gelegenes Fenster in die Wohnung ein. Er packt Kocher, schleppt sie hinunter in die Garage, zwingt sie in ihr Auto. Sie fahren zum Mehrfamilienhaus in Rickenbach, wo er wohnt. In der Garage verschliesst er das Tor von innen, öffnet das Dach des Cabriolets – und lässt den Motor laufen, um sie und sich selber zu vergasen. Kocher ist eingezwängt zwischen der Garagenwand und ihrem Peiniger. Gegen drei Stunden dauert diese Tortur. Dann vergewaltigt Egli die Frau.

Wenig später steht der Gewalttäter mit einer Armbrust vor ihr, ein kleines Modell, das sich mit einer Hand bedienen lässt. Er hat es für eine Fasnachtsgruppe gebraucht; einen Waffenschein braucht man dafür nicht. Aus kurzer Distanz schiesst Egli auf sein Opfer. Oberhalb der linken Brust bleibt der etwa zehn Zentimeter lange Pfeil stecken. Er reisst ihn brutal aus Xenia Kochers Körper heraus und schiesst ihr noch einmal in die Brustgegend. Beim dritten Schuss dringt der Pfeil bis unter die Haut ein und steckt in der Leber fest. Egli fesselt die Frau an Händen und Füssen und wirft sie in den Kofferraum des Autos. Er fährt ziellos durch die Nacht. Xenia Kocher bekommt das nur im Delirium mit, sie hat unerträgliche Schmerzen, sie schreit, ist zwischendurch immer wieder bewusstlos.

 

«Es war der blanke Horror. Ich wusste nicht: Fährt er in den See? In eine Wand? Oder stellt er das Auto irgendwo ab und lässt mich im Kofferraum sterben? Doch mir hat der Durchhaltewille geholfen, den ich mir im Sport angeeignet habe. Ich dachte nur noch: ‹Ich will leben! Ich will leben!›»

Erst in den Morgenstunden des 20. Septembers ist die Irrfahrt zu Ende. Egli und sein Opfer sind wieder in Rickenbach. Er trägt die schwer verletzte Frau hinauf in seine Wohnung, nimmt ihr die Fesseln ab und bringt sie ins Schlafzimmer. Sie sieht, wie er mit einem Messer durch die Wohnung tigert. Und wie er blaue Tabletten schluckt, eine ganze Handvoll. Als er ruhiger wird, kann Xenia Kocher mit ihm ein Gespräch aufnehmen. «Remo, lass uns Hilfe holen», fleht sie. Er gibt ihr sein Telefon, sie drückt den grünen Knopf, wo die Nummer seines letzten Anrufs gespeichert ist. Es meldet sich Eglis Psychotherapeut – noch einer, der Bescheid wusste über den krankhaften Hintergrund des Mannes.

Um 9.39 Uhr alarmiert der Therapeut die Polizei, die kurz darauf beim Tatort anrückt. Drinnen in der Wohnung droht Remo Egli mit Suizid. Nach längeren Verhandlungen gelingt es der Kantonspolizei, den Mann zu überwältigen und festzunehmen. Xenia Kocher wird nach Luzern ins Kantonsspital geflogen, wo man lebensbedrohliche Verletzungen an Lunge, Herzbeutel und Leber feststellt. Kocher überlebt, muss aber wochenlang in der Höhenklinik in Crans-Montana bleiben und später ein weiteres Mal zur Rehabilitation nach Davos. Schmerzen hat sie auch heute noch.

 

«Jeden Morgen beim Duschen sehe ich die Wunden an meinem Oberkörper. Sie sind meine Tattoos. Sie gehören zu meinem neuen Leben.»

Mit Remo Eglis Selbstmord, zu dem es zwei Tage nach der Tat im Gefängnis Grosshof in Kriens kommt, könnte der Fall eigentlich zu den Akten gelegt werden. Aber Xenia Kocher will die Sache nicht auf sich beruhen lassen: Die Unterlassungen der beteiligten Instanzen sollen Konsequenzen haben.

Der Versuch, haftpflichtrechtliche Fragen bezüglich Genugtuung und Schadenersatz aussergerichtlich zu regeln, wurde Ende 2008 mit der schnöden Absage aus dem Polizeikommando gebremst. Inzwischen wird mit der Haftpflichtversicherung des Kantons verhandelt. Sollten diese Gespräche scheitern, erwägt Rechtsanwältin Christine Zemp Gsponer, einen Staatshaftungsprozess gegen den Kanton Luzern einzuleiten, allenfalls auch ein Strafverfahren gegen den Polizisten Bruno Meyer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Mit dem Wissen über die Vorstrafen und das Handlungsmuster des Täters, so die Argumentation, hätte die Polizei die Pflicht gehabt, Massnahmen zum Schutz der bedrohten Frau zu treffen – was möglich gewesen wäre, ohne in Konflikt mit Amtsgeheimnis oder Datenschutz zu kommen. Ob das Verfahren eröffnet wird, klärt sich in den nächsten Wochen. Die Luzerner Kantonspolizei wollte sich gegenüber dem Beobachter zu den im Raum stehenden Vorwürfen nicht äussern.

Xenia Kocher kehrt derweil Schritt um Schritt zurück in ein normales Leben. Neun Monate war sie arbeitsunfähig, ehe sie zurück an ihren alten Arbeitsplatz konnte; erst nur einzelne Stunden pro Tag, seither kontinuierlich mehr. Kraft holt sie sich mit regelmässigem Training, Therapien sorgen für Ruhe und Schmerzlinderung, die psychologische Begleitung gibt ihr den seelischen Halt. Das Geschehene hat sie niedergeschrieben, daraus soll ein Buch werden.

Auch heute noch vergeht kein Tag, ohne dass die traumatischen Ereignisse jener Nacht in ihr Bewusstsein dringen. «Manchmal schüttelt es mich durch», sagt sie, etwa dann, wenn sie ein Auto vom selben Typ sieht, wie Remo Egli eines hatte. Den Menschen begegnet die Frau, die nächstens ihren 40. Geburtstag feiert, mit mehr Distanz als früher. Im Gespräch fasst sie ihr Gegenüber mit geradem Blick in die Augen, als müsste sie es prüfen. «Ich will sehen, wie die anderen Menschen sind, was sie tun» – das Urvertrauen ist weg. Düster ist der Alltag von Xenia Kocher aber nicht. Wenn die Frühlingssonne ihre Wohnung durchflutet, fällt der Blick auf eine Bilderserie, selbst gemalt in der Reha, in fröhlichen gelben Farben. Und wer von ihr eine Mail erhält, wird in der Unterschrift gerne «mit sonnigen Grüssen aus Meggen» verabschiedet.

 

«Den Optimismus habe ich mir erhalten. Den konnte er mir nicht wegnehmen.»

Weitere Infos

Was heisst Stalking?
Man spricht von Stalking, wenn eine Person wiederholt und beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht wird. Das reicht von aufdringlichem, unerwünschtem Werben um Aufmerksamkeit über Beschattung bis hin zu dauerhaftem Psychoterror.

Im Extremfall kann Stalking zu körperlicher Gewalt, Vergewaltigung oder gar zu Mord führen. In rund der Hälfte aller Fälle handelt es sich beim Täter um den verlassenen Partner. Dieser versucht, Macht und Kontrolle über sein Opfer zu erlangen: Er will Aufmerksamkeit, Nähe oder erneut eine Liebesbeziehung. Als Motiv kommt aber auch Rache in Frage, was besonders gefährlich werden kann.

Merkblatt des Bundes: www.ebg.admin.ch/... (siehe «Informationsblatt Stalking»)

Das sagt das Gesetz
Im Schweizer Strafgesetzbuch findet sich, anders als etwa in Deutschland, kein spezifischer Artikel über Stalking. Je nach Verhalten macht sich ein Stalker trotzdem strafbar – etwa wegen Drohung, Nötigung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Belästigung durch Anrufe, Mails oder SMS), Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Ehrverletzung. Problematisch sind Fälle, in denen der Täter besonders subtil vorgeht, sein Verhalten das Opfer zwar krank macht, nicht aber die strengen Voraussetzungen einer Strafbestimmung erfüllt.

Das Opfer kann aber auch zivilrechtlich vorgehen: Der Richter kann – auf Verlangen des Opfers – dem Täter unter anderem verbieten, sich dem Opfer zu nähern oder mit diesem Kontakt aufzunehmen.

Handlungstipps für Betroffene

 

  • Erklären Sie der belästigenden Person unmissverständlich, dass Sie keinerlei
    Kontakt mehr wünschen. Tun Sie dies schriftlich oder mündlich vor Zeugen. Reagieren Sie auf keinerlei Kontaktaufnahmen. Sonst ermutigen Sie den Stalker.
  • Holen Sie sich Rat bei einer Opferberatungsstelle (www.opferhilfe-schweiz.ch) oder bei der Dargebotenen Hand (Tel. 143).
  • Informieren Sie Freunde, Bekannte, Nachbarn und Arbeitskollegen.
  • Bewahren Sie Briefe, Mails, SMS oder Anrufbeantworter-Nachrichten auf.
  • Notieren Sie jeden Vorfall mit Datum, Ort und Art der Belästigung.
  • Ziehen Sie nötigenfalls einen Anwalt bei.
  • Zögern Sie nicht, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.


Rosmarie Naef