Das Wichtigste zuerst

  • Covid-19-Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen konnten Unternehmen längstens bis zum 31. Juli 2020 beantragen. Bis die neuen Finanzhilfen anlaufen, die der Bundesrat im Januar 2021 versprochen hat, wird es noch einen Moment dauern. Doch in einer ernsthaften Liquiditätskrise geht es ums nackte Überleben. Verschaffen Sie sich einen Überblick und evaluieren Sie erfolgversprechende Massnahmen.
  • Die Bereitstellung der notwendigen Liquidität hat oberste Priorität, denn die Liquidität ist die Luft zum Atmen. Ohne sie läuft schnell gar nichts mehr!
  • Setzen Sie bei allen finanziell relevanten Geschäftsvorgängen an und suchen Sie auch nach neuen Geldquellen.

Verschaffen Sie sich als Erstes Übersicht: Welche Beträge kommen wann rein und welche gehen wann raus? Wie gross ist die finanzielle Reserve? Diese Zahlen rücken im herausfordernden Alltag vieler KMU in den Hintergrund. Es ist aber entscheidend, gerade jetzt besonders genau hinzuschauen, nichts zu verpassen und rechtzeitig Lösungen zu suchen.
 

Achtung: Selbst wenn Sie volle Auftragsbücher haben, sagt das nichts über Ihre Liquidität aus. Es gilt jetzt, die Zahlungsströme für die nächsten Wochen und Monate zu planen. Das ist Chefsache – Sie sind als Krisenmanagerin oder Krisenmanager gefordert!
 

Darum gehts beim Liquiditäts-Management

  • Geldabflüsse minimieren und aufschieben
  • Geldeingänge überwachen und Anreize bieten
  • Warenlager abbauen und Wareneinkauf optimieren
  • Fixkosten reduzieren
  • Neue Finanzquellen evaluieren

Geldabflüsse minimieren, Geldflüsse aufschieben

  • Offene Lieferantenrechnungen: Schöpfen Sie die volle Zahlungsfrist aus (zum Beispiel 60 oder 90 Tage), damit das Geld länger auf Ihrem Konto verfügbar bleibt. So erhalten Sie mehr Luft.
  • Suchen Sie das Gespräch mit den Lieferanten, erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, den geschuldeten Betrag zu stunden (eine Vorlage für ein erstes Schreiben hier).
  • Ist Ihr Lieferant allenfalls bereit, den geschuldeten Betrag in ein Darlehen umzuwandeln? Vielleicht kommt er Ihnen in diesem Punkt entgegen, wenn es ihm aus wirtschaftlicher Sicht möglich ist. Denn Lieferanten haben ebenfalls ein Interesse daran, ihre Kunden – zum Beispiel Ihr KMU – zu halten. Setzen Sie einen einfachen Darlehensvertrag auf mit dem geschuldeten Betrag und den Konditionen (zum Beispiel Verzinsung). Möglicherweise will Ihr Lieferant das Darlehen an Konditionen knüpfen – etwa, dass Sie für eine bestimmte Zeit ausschliesslich bei ihm bestellen. Prüfen Sie, ob dies für Sie in Frage kommt: Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen.

Zahlungsaufschub in Corona-Zeiten

Die AHV-Ausgleichskassen können Arbeitgebern und Selbständigerwerbenden, die aufgrund der Corona-Krise in Liquidationsengpässe geraten, Zahlungserleichterungen gewähren. Die Betroffenen können eine Anpassung der Akonto-Beiträge verlangen und einen Zahlungsaufschub beantragen. Für die Prüfung der Gesuche sind die Ausgleichskassen zuständig.

Geldeingänge überwachen, Anreize bieten
 

  • Halten Sie Ihren gewohnten Fakturierungsrhythmus ein oder verkürzen Sie ihn sogar. Ihre Rechnungen haben jetzt oberste Priorität. Nur wenn Sie regelmässig (mindestens einmal pro Monat) Rechnungen für Ihre geleistete Arbeit schreiben, fliesst Geld in Ihre Kasse. Falls Sie dieser Pflicht wegen anderer Aufgaben bisher nicht immer nachgekommen sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dies zu ändern.
  • Haben Sie den Mut, von Ihren Kunden etwas zu verlangen: Stellen Sie wenn immer möglich Akonto-Rechnungen. Gerade bei länger dauernden Aufträgen verschafft Ihnen eine Vorauszahlung auf den Gesamtbetrag dringend benötigte Liquidität. Beispiel: Ein Maler verrechnet bei der Renovation eines Hauses nach einem Monat einen Akonto-Betrag von 10'000 Franken, um Fixkosten wie Löhne und Material zu bezahlen.
  • Halten Sie Ihr Mahnsystem strikt ein oder straffen Sie es (mehr dazu lesen Sie hier).
  • Bieten Sie einen besonderen Anreiz, damit Ihre Kunden rascher zahlen: Führen Sie einen speziellen Skonto für Schnellzahlungen innerhalb von zum Beispiel zehn Tagen ein. Tipp: Nennen Sie ihn «Corona-Skonto», um klarzustellen, dass es sich um eine aussergewöhnliche und einmalige Massnahme während dieser besonderen Zeit handelt.

Warenlager abbauen, Wareneinkauf optimieren

Die Warenlager vieler KMU sind gut gefüllt – oft auch, weil sie grössere Mengen zu guten Konditionen eingekauft haben. Diese Werte sind gebundene Liquidität. Jetzt ist der Zeitpunkt, die Warenlager zu verkleinern. Denn jedes verkaufte Produkt bedeutet eine Mehreinnahme. Beispiel: Eine Drogerie verfügt über ein Warenlager von 200'000 Franken: Wenn sie beginnt, gezielt Parfums und Pflegeprodukte der grossen Marken abzubauen, generiert sie willkommene neue Einkünfte.

  • Versilbern Sie die Bestände mit gezielten Aktionen: Bieten Sie die Warenbestände, insbesondere auch «Ladenhüter», zu besonderen Konditionen an. Nehmen Sie in Kauf, dass Artikel zu einem tieferen Preis weggehen als geplant – wenn nötig sogar unter den Selbstkosten (ergibt Deckungsbeiträge an die Fixkosten).
  • Bieten Sie Ihren Lieferanten an, für sie ein Konsignationslager zu führen. Sprich: Sie nehmen eine Anzahl Produkte in Ihr Geschäft, und der Lieferant stellt Ihnen nur die Artikel in Rechnung, die Sie wirklich verkauft haben. Einen Versuch ist es wert – selbst wenn drei von fünf angefragten Lieferanten abwinken und nur zwei darauf eingehen, ist etwas gewonnen.
  • Evaluieren Sie günstigere Warenlieferanten und vergleichen Sie Angebote, zum Beispiel beim Büromaterial. Wenn der Qualitätsunterschied nicht allzu gross, der Preis aber deutlich niedriger ist, können Sie sich überlegen, preiswertere Ersatzprodukte einzukaufen.
  • Nutzen Sie die Gelegenheit, eine generelle Sortimentsbereinigung vorzunehmen. Brauchen Sie wirklich zehn Varianten einer Produktgruppe, oder reichen fünf?

Reduzieren Sie die Fixkosten
 

  • Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen die Einführung von Kurzarbeit in Frage kommt, und setzen Sie diese Massnahme um.
  • Reduzieren Sie wenn möglich vorübergehend Ihren eigenen Lohn und greifen Sie auf Erspartes zurück.
  • Falls es die Auftragslage zulässt: Bieten Sie Ihren Angestellten an, unbezahlte Ferien zu beziehen.
  • Arbeiten Sie für Ihre Mitarbeiter ein Frühpensionierungskonzept aus.
  • Passen Sie Ihren Marketingplan an und reduzieren Sie damit Ihre Marketingkosten.
  • Prüfen Sie Ihre Mietverträge und passen Sie sie an die neue Situation an. Haben Sie beispielsweise für ein bestimmtes Produkt ein zusätzliches Warenlager in einem anderen Kanton, um die Lieferantenwege zu vereinfachen? Überlegen Sie, ob Sie es wirklich brauchen oder sich anders organisieren und die Miete nach Ablauf der Kündigungsfrist einsparen können. Und warum nicht einen Teil der Räumlichkeiten untervermieten? Wenn Sie einen Untermieter finden und Ihr Vermieter zustimmt, reduzieren Sie die drückende Mietlast.
  • Kündigen Sie unnötige Verträge, Mitgliedschaften bei Verbänden und Vereinen oder Abonnemente. In guten Zeiten lässt man viele Extras und Annehmlichkeiten laufen, auf die man in einer Notsituation verzichten kann.

Evaluieren Sie neue Finanzquellen

Wenn die bereits eingeführten Massnahmen nicht zum gewünschten Ziel geführt haben und Ihnen in finanzieller Hinsicht immer noch die Luft zum Atmen fehlt, lohnt es sich, neue Finanzierungsquellen ins Auge zu fassen.

  • Setzen Sie die bestehenden Bankkredit-Limiten ein und beantragen Sie eine Erhöhung.
  • Stossen Sie Sachwerte ab, die Sie für den Betrieb oder die Produktion nicht zwingend benötigen: zum Beispiel eine Maschine, die Sie nur einmal im Jahr oder gar nicht mehr brauchen, die aber einen hohen Sachwert hat.
  • Schliessen Sie für Immobilien, beispielsweise für eine Werkstatthalle, nachträglich Leasingverträge ab.
  • Verflüssigen Sie die Mietkaution durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, Überbrückungsdarlehen in Ihrem privaten Umfeld aufzunehmen (eine Vorlage für einen Darlehensvertrag unter Privaten finden Sie hier).
  • Klären Sie ab, ob ein Darlehen von Mitarbeitern denkbar ist. Es gibt auch in guten Zeiten Mitarbeiter, die einen Teil ihres Geldes beim Arbeitgeber investieren. Schliessen Sie unbedingt einen Darlehensvertrag ab, in dem Verzinsung, allfällige Rückzahlungsfristen etc. geregelt sind (eine Vorlage finden Sie hier).
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, dass solvente Kunden Ihnen ein Darlehen gewähren.
  • Denken Sie darüber nach, einen Bankkredit aufzunehmen, der durch eine Bürgschaftsgenossenschaft abgesichert ist (mehr dazu erfahren Sie hier).
  • Wenn Ihr Unternehmen eine AG oder GmbH ist: Bieten Sie Dritten Aktien oder Stammkapital an. Aber Vorsicht: Die Drittperson wird dadurch zum Mitbesitzer des Unternehmens. Prüfen Sie, ob das überhaupt in Frage kommt.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, eine Alternativfinanzierung mithilfe von Crowdfunding auf die Beine zu stellen. Eine Übersicht über die wichtigsten Schweizer Crowdfunding-Plattformen finden Sie hier.
     

Erleichterung in Corona-Zeiten

Aktivieren Sie Ihre Arbeitgeberbeitragsreserve bei der Pensionskasse: Gemäss Art. 16 des Covid-19-Gesetzes ist es weiterhin möglich, diese Reserven für die Bezahlung der gesamten BVG-Prämien zu verwenden. Die Massnahme ist befristet bis zum 31. Dezember 2021. Kontaktieren Sie dazu Ihre Vorsorgeeinrichtung schriftlich.

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Dominique Strebel, Beobachter-Chefredaktor
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