Seit dem 18. März 2004 ist es amtlich: Werner von Allmen ist vorbestraft wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem gängigen Bild eines Drogendelinquenten entspricht von Allmen, seit über 50 Jahren glücklich mit seiner Frau Inge verheiratet, nicht.

Der pensionierte Eisenbahner, 74, und die ehemalige Altenpflegerin, 73, leben in Yverdon-les-Bains. Dort befindet sich auch ihr Schrebergarten, wo sie Gemüse und Blumen anpflanzen – und Hanf.

Nacht-und-Nebel-Aktion der Polizei
Inge von Allmen erkrankte vor einigen Jahren an Krebs, im Herbst 1997 musste ihr eine Brust amputiert werden. Jahrelang schluckte sie daraufhin Tabletten. Die Schmerzen blieben.

Hanf könne Schmerzen lindern und beruhigend wirken, las sie in einer Broschüre und kaufte sich an der Messe Basel einige Hanfsamen. Daheim pflanzte sie ihr Mann ein: «Etwa zehn Stauden wuchsen in unserem Gärtchen.» Seine Frau braute sich aus den kleinen Blättern der Pflanze jeweils einen Hanftee, wenn sie wieder starke Schmerzen hatte. «Das hilft», sagt sie.

Letzten Herbst rückte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Polizei aus und konfiszierte die Hanfpflanzen. Werner von Allmen wurde zu einer Strafe von gut 900 Franken verknurrt – 200 Franken wegen illegalen Hanfanbaus und 200 Franken wegen Weiterreichung des Krauts an seine Frau. Den Rest machten die Verfahrenskosten aus. «Das ist gemein, dass wir so bestraft werden», ärgert sich von Allmen, «den Hanf hat meine Frau doch nur für sich genutzt.»

Hanfanbau, -konsum und -handel sind nach wie vor verboten. Doch die Polizei hätte kulanter sein können, findet FDP-Nationalrat und Präventivmediziner Felix Gutzwiller: «Cannabis kann positiv wirken bei Krebs. Wenn es rein medizinisch und für den Eigengebrauch genutzt wird, sollte das nicht so hart bestraft werden.»