Ja. Das Gesetz schreibt vor, dass Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Informationsbroschüren in der Amtssprache jenes Landesteils abgefasst sein müssen, in dem das Produkt voraussichtlich verwendet wird. Diese Bestimmung gilt für die Hersteller wie auch für Händler.

Als volle Amtssprachen in der Schweiz gelten Deutsch, Französisch und Italienisch. Welche davon wo gilt, bestimmen die Kantone. Bei Ihnen im Kanton St. Gallen ist es selbstverständlich Deutsch. Sie können also streng rechtlich gesehen eine deutsche Bedienungsanleitung vom Verkäufer oder Hersteller des Rasenmähers verlangen.

Das Gesetz regelt aber nicht, in welcher Form Sie die Anleitung erhalten müssen. Es reicht deshalb, wenn der Verkäufer oder Hersteller Ihnen anstelle einer ausgedruckten Version beispielsweise einen Link auf ein Onlinedokument in deutscher Sprache angibt.

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