Gebrauchtwagen haben schon ein paar Kilometer auf dem Buckel respektive auf dem Tacho. Dürfen Occasionshändler einen Wagen nach dem Verkauf dennoch noch einmal ausleihen? Muss sich ein Käufer damit abfinden, wenn sein Occasionsauto bei Entgegennahme plötzlich tausend Kilometer mehr auf dem Tacho hat als im Inserat?

In der neuen Ausgabe «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle» erklärt Beobachter-Experte Daniel Leiser anhand eines konkreten Beispiels, was man bei Kauf und Entgegennahme eines Occasionsautos alles beachten sollte.

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Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema:

  1. Klären Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, ob der verlangte Preis angemessen ist. Dazu lassen Sie am besten den effektiven Wert nach Eurotax berechnen – zum Beispiel online direkt bei Eurotax (CHF 11 pro Bewertung) oder beim TCS über die Hotline-Occasionsbewertung (Tel. 0900 0900 047, CHF 4.23 pro Minute).

  2. Schlagen Sie dem Verkäufer vor, den Wagen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten begutachten zu lassen – am besten in einem technischen Zentrum des TCS (ab CHF 120 für Mitglieder, ab CHF 240 für Nichtmitglieder).

  3. Achten Sie darauf, dass der Zustand des Autos und auch die Mängel, die noch zu beheben sind, im Kaufvertrag genau umschrieben werden. Gewährt Ihnen der Verkäufer eine Garantie, sollten Sie abklären, ob diese nicht irgendwo im Kleingedruckten gleich wieder eingeschränkt wird.
Rechtsratgeber
Merkblatt «Mängel bei Occasionsautos»

Kann ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens die Garantie gänzlich ausschliessen? Welche Reparaturkosten muss der Käufer selber bezahlen? Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Occasionsauto: Mängel nach dem Kauf» Antworten auf diese und weitere Fragen.