Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das gilt auch bei der Postzustellung. Doch Bernhard Läuchli wird – trotz unzähligen Reklamationen – seit Jahren regelmässig Post zugestellt, die gar nicht für ihn bestimmt ist. Im Gegenzug landet an ihn adressierte Post in fremden Briefkästen.

Was Bernhard Läuchli für eine korrekte Postzustellung unternehmen kann, erklärt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef – in der neuen Ausgabe «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle».

Die 3 wichtigsten Tipps zum Thema:

  1. Haftung: Sobald ein Paket bei der Post aufgegeben ist, trägt der Empfänger das Risiko, dass ein Paket verloren geht oder aus seinem Briefkasten gestohlen wird. Das heisst also dass die Empfängerin die bestellte Ware auch dann bezahlen muss, wenn sie das Paket gar nie erhalten hat. Die Post haftet gegenüber dem Empfänger nur dann, wenn sie ein Verschulden trifft beziehungsweise wenn sie das Paket nicht korrekt zugestellt hat. Achtung: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post enthalten Haftungsbeschränkungen.
  2. Wertsachen sicher verschicken: Die Post bietet verschiedene Zustellungsarten an, mit denen man Pakete sicher verschicken kann. Wenn ein Paket beispielsweise «signature» verschickt wird, darf es dem Empfänger nur gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Post unter «Wertvolles sicher versenden».
  3. Schlichtungsstelle: Lässt sich der Konflikt mit einem Post-Dienstleister (Post, DHL, Fedex, Velokurier) nicht lösen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle «Ombud-PostCom» wenden. Die Gebühr beträgt 20 Franken. Das Ziel der Schlichtungsstelle ist, den Streit zwischen den Parteien beizulegen und ein oft teures und aufwändiges Gerichtsverfahren zu vermeiden.