Oswald Püntener übergab vor drei Jahren der Firma Inkassodata AG zwei Forderungen zum Inkasso – auf reiner Provisionsbasis, die Firma sollte also nur Geld erhalten, falls sie die ausstehenden Beträge erfolgreich eintreiben konnte. «Für mich war es ein Testlauf. Ich wollte ausdrücklich kein Abonnement abschliessen», sagt der 68-jährige Kartograph aus Zollikofen BE. Im schriftlichen Auftrag verspricht Inkassodata: 

«Keine Vertragsbindung, keine Bearbeitungsgebühr, keine Fallpauschale, keine Kosten bei Nichterfolg.»

Das Inkasso war nicht erfolgreich, und Oswald Püntener hörte von der Inkassofirma nichts mehr – bis er plötzlich Ende März eine Rechnung über 268.90 Franken erhielt. Inkassodata verlangte den Betrag als neue Jahresgebühr für das Inkasso von Forderungen. Dabei stützte sich die Firma auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wo es heisst: «Inkassodata behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen werden der Mandantin schriftlich mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.» Oswald Püntener sei Anfang Jahr die neue Gebühr mit einem Schreiben mitgeteilt worden. «Da er innert 30 Tagen nicht reagierte, hat er die Gebühr akzeptiert», so die Inkassofirma.

Doch das ist falsch. Denn Püntener hat – wie viele andere ehemalige Inkassodata-Kunden, die sich an den Beobachter wandten – das angebliche Schreiben nie erhalten. Darum konnte er auch nicht reagieren. Die AGB-Änderung ist ungültig. Er muss die neue Gebühr nicht bezahlen. Das gälte auch, wenn Püntener das Schreiben erhalten hätte. Denn die neue Jahresgebühr stellt eine wesentliche Änderung seines ursprünglichen Vertrags dar, den er auf reiner Erfolgsbasis eingegangen war. Eine solche Änderung hätte er ausdrücklich akzeptieren müssen. Blosses Stillschweigen genügt hier nicht.

Inkassodata hat auf Rückfragen des Beobachters nicht reagiert.