Der ultimative Bauchtrainer – jetzt 60 Prozent günstiger! Schritt für Schritt Gewicht verlieren mit den Gehvital-Schuhen das zweite Paar zum halben Preis! Der perfekte Dampfreiniger – nur noch 86 Stück, also rasch bestellen!» Stundenlang flimmern solche Teleshopping-Angebote über diverse Privatsender. Bequem, ohne Versandkosten und mit garantiertem Rückgaberecht, verheisst die Werbung.

Nur leere Versprechen, zeigt die Wirklichkeit. Beim Beobachter gehen vor allem zur Fulfillment Warenmanagement AG aus Schaanwald in Liechtenstein stapelweise Beschwerden ein.

Von wegen alle Produkte portofrei: Als Ursula Keller aus Niederbuchsiten SO zwei Paar Gehvital-Schuhe bestellt, rechnet sie mit Kosten von knapp 120 Franken – Fr. 79.95 für das erste Paar, die Hälfte für das zweite. Tatsächlich beläuft sich die Rechnung auf Fr. 189.20 – fast 60 Prozent mehr. Zusätzlich verrechnet wurden: rund 14 Franken Porto, Transportversicherung sowie Handling- und Kreditkartengebühr für je zirka fünf Franken sowie eine «Bearbeitungsgebühr» von gut 35 Franken für einen «Gratis»-Fussbalsam. «So ein Bschiss», ärgert sich Ursula Keller. Zu allem Überdruss: Die Firma lieferte die Schuhe in der falschen Farbe.

Eine billige Kopie als «gleichwertige Ware»

Von wegen Original-Superqualität: «Am TV wurde der Dampfreiniger VaporDry beworben, ich erhielt aber einen billigen Ersatz», nervt sich Josef Gössi aus Rotkreuz. Wie bei den Zusatzgebühren redet sich die Firma mit einem Passus im Kleingedruckten heraus: Sie behält sich das Recht vor, gleichwertige Ware anzubieten, falls der beworbene Artikel nicht verfügbar sei.

Wer reklamieren will, wird auf eine teure 0900-Telefonnummer verwiesen – und hängt dort lange in der Warteschleife. Und wer vom «14-Tage-Rückgaberecht» Gebrauch machen will, erhält statt einer Geldrückzahlung nur eine Gutschrift für weitere Käufe – und erst noch bloss über einen Teilbetrag.

Deswegen platzt vielen Konsumenten der Kragen. Sehr vielen. Beim liechtensteinischen Amt für Handel und Transport sind seit 2008 rund 3800 Beschwerden gegen besagte Firmengruppe eingegangen. Jetzt hat das Ländle genug. «Auf Betreiben der Regierung» hat die Fulfillment Warenmanagement AG per 8. Oktober die Geschäftstätigkeit vom Fürstentum Liechtenstein aus eingestellt, so Amtsleiter Wilfried Pircher.

In der Schweiz ist Reklamieren schwieriger

Leider ist das keine gute Nachricht. Denn die neugegründete DMS Trading GmbH in Heerbrugg SG übernimmt das Geschäft. Gerhard Gritsch, früher Geschäftsführer der Fulfillment Warenmanagement AG und jetzt Inhaber und Geschäftsführer der DMS Trading GmbH, behauptet zwar gegenüber dem Beobachter, es gebe keinerlei Verbindung zwischen den beiden Firmen. Fakt ist aber, dass der auf den alten Fulfillment-Rechnungen angegebene Internetshop jetzt von DMS betrieben wird.

Auf den ersten Blick erscheint der Umzug als Vorteil – ein Streit lässt sich im Inland leichter lösen. Doch der Schein trügt. Das Amt für Handel und Transport in Vaduz war zwar personell überfordert mit den 3800 Beschwerden. Aber das kleine Amt – für Konsumentenschutz ist eine einzige Stelle vorgesehen – strengte sich nach Kräften an. Es berichten mehrere Geschädigte, die sich vergeblich selbst bemüht hatten, einen Konflikt zu lösen: Sobald sich das liechtensteinische Amt einschaltete, zeigte sich die Teleshopping-Firma gefügig und zahlte den strittigen Betrag zurück.

In der Schweiz fühlt sich keine Stelle dafür zuständig. «Aufgrund der heutigen Rechtslage können wir nur eingreifen, wenn die Geschädigten im Ausland wohnen», sagt Guido Sutter, Leiter Rechtsdienst des Staatssekretariats für Wirtschaft. Erst wenn das Parlament einer hängigen Gesetzesrevision zustimme, könnte der Bund auch zugunsten von Schweizer Konsumenten klagen. Bis dahin droht der Firma einzig ein Verfahren wegen Verstosses gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Doch das ist eine stumpfe Waffe – es kommt höchstens eine Busse dabei heraus.