
Katharina Siegrist
Veröffentlicht am 28. Januar 2026 - 17:22 Uhr
Veröffentlicht am 28. Januar 2026 - 17:22 Uhr

Wer in den Skiferien verunfallt, bekommt in der Regel einen Teilbetrag seines Pistenabos erstattet.
Bild: Pexels, iStock – Illustration: Sarina Joos
Das Wichtigste in Kürze – 3 Checks zum Schneevergnügen
1. Gegen höhere Gewalt kann niemand etwas tun
2. Kreuzband gerissen statt Ski gefahren
3. Skipass verloren
Wer ein Skiticket kauft, der will wedeln, carven oder pülverlen – aber sich ganz bestimmt nicht mit Recht und Gesetzen herumschlagen. Doch nicht immer läuft ein Skitag so, wie man es sich vorgestellt hat. Was man fordern kann und was nicht, das regeln in erster Linie die allgemeinen Transport- oder Geschäftsbedingungen der Bergbahnen.
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