
Lukas Lippert
Veröffentlicht am 22. Juli 2026 - 05:00 Uhr
Veröffentlicht am 22. Juli 2026 - 05:00 Uhr

«Die Preiserhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung», sagt Rita Périsset vom Beobachter-Beratungszentrum.
Bild: Thomas Meier
Die monatlichen Grundgebühren für Handy- und Internetabos bei Swisscom, Salt und Sunrise steigen um bis zu zwei Franken – selbst günstige Marken wie Yallo oder Lebara bleiben nicht verschont. Für Kundinnen und Kunden stellt sich die Frage: Müssen sie das hinnehmen?
Grundsätzlich gilt: «Die Preiserhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung», sagt Rita Périsset vom Beobachter-Beratungszentrum. Das verschafft Betroffenen ein ausserordentliches Kündigungsrecht – und zwar auf den Zeitpunkt, ab dem die Preiserhöhung greift. Dieses Recht gilt auch für Verträge mit einer noch laufenden Mindestvertragsdauer.
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