Rita Périsset, Beraterin im Fachbereich Konsum
Nein, das ist ein Irrtum. Sie beziehen sich auf das siebentägige
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Doch dieses
gilt nur, wenn Sie zu Hause, am Arbeitsplatz oder auf öffentlichem
Grund einen Vertrag abgeschlossen haben. Dann können
Sie ihn innert sieben Tagen widerrufen.
Messekäufe aber schliesst das Haustürgesetz ausdrücklich
aus. Bei Käufen an Messe- oder Marktständen gilt
wie grundsätzlich bei allen Kaufverträgen: Es gibt
kein Rücktrittsrecht. Denn bei solchen Anlässen
fehlt der so genannte Überraschungseffekt. Sie besuchen
bewusst eine Veranstaltung, an der es in erster Linie um den
Verkauf von Waren und Dienstleistungen geht. Aus diesem Grund
können Sie nicht vom Kauf zurücktreten.