Die schwere Krankheit, die sich ankündigte, sollte nicht den Rest ihres erfüllten Lebens bestimmen. Wenige Tage vor ihrem 81. Geburtstag, im Frühjahr 2015, nahm sich Verena Wagner* das Leben, mit Hilfe von Exit. An Wagners Sterbebett versammelt waren neben der professionellen Sterbebegleiterin von Exit auch ein Anwalt und der Treuhänder der Glarnerin.

Die noch rüstige Rentnerin hatte erst wenige Monate zuvor in einem Testament geregelt, was dereinst mit ihrem Vermächtnis geschehen soll. «Ich wünsche, dass mein Nachlass in Frieden geteilt wird», schrieb Verena Wagner in einem Zusatz. Es sollte anders kommen.

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Detaillierte Angaben im Testament

Ihr Ehemann war vor drei Jahren verstorben, also musste sie die letzten Dinge selber regeln. Da es keine gesetzlichen Erben mit einem Pflichtteil gab, konnte sie über ihr stattliches Vermögen von 1,3 Millionen Franken frei verfügen. Das setzte sich zum grossen Teil aus Wertschriften und Bareinlagen zusammen, dazu kam ihr bescheidenes Wohnhaus.

Detailliert listete Wagner im Testament auf, wer zu wie vielen Prozenten begünstigt werden sollte. Neben zwei Verwandten waren das drei gemeinnützige Stiftungen und der Swissair-Personalfonds. Sie hatte bis zur Pensionierung bei der Fluggesellschaft gearbeitet. 60 Prozent des Erbes hätten auf diese Weise verteilt werden sollen, der Rest wäre an einen kantonalen Fonds für die Unterstützung armer Familien gegangen. Doch keiner der Begünstigten hat je etwas erhalten.

Angehörige sind irritiert

Ein ungewöhnlicher Zusatz, den Wagner dem Testament hinzufügte, änderte alles. «Vorerst sollen die privaten Hypotheken von Hans und Claudia Müller* zurückbezahlt werden [...].» Der Rest solle dann gemäss dem Testament verteilt werden. Die Müllers sind der langjährige Treuhänder der Verstorbenen und dessen Ehefrau.

Die Hypotheken der beiden beliefen sich auf 1,39 Millionen Franken, gut 80'000 Franken mehr als die Erbschaft. Die anderen «Begünstigten» gingen daher leer aus und schlugen das Erbe aus. Sie wollten nicht riskieren, auch noch für den fehlenden Betrag aufkommen zu müssen.

Der kuriose Zusatz zum Testament irritierte Angehörige, die aber selber keinen Anspruch auf das Erbe erheben. «Es ist doch stossend, dass ein Treuhänder das ganze Erbe kassiert, obwohl die Verstorbene ganz offensichtlich davon ausging, dass ein Rest bleibe, der an die weiteren Begünstigten verteilt werden kann. Sie war sich wohl nicht bewusst, dass der Treuhänder mehrere Liegenschaften besitzt», sagt eine Angehörige.

«Es kann nicht sein, dass ein und dieselbe Person als Treuhänder, Willensvollstrecker, Sterbebegleiter und Haupterbe fungiert.»

Angehörige von Verena Wagner*

Dass die Verstorbene überhaupt die Hypotheken ihres Treuhänders über ein Vermächtnis tilgen wollte, scheint zumindest ungewöhnlich. Hatte der Mittvierziger auf den Inhalt des Testaments gar eingewirkt? «Es war mir vor Eröffnung des Testaments nicht bekannt, dass ich begünstigt wurde», sagt Müller. Er habe die Verstorbene auch zu keinem Zeitpunkt hinsichtlich ihrer letztwilligen Verfügungen beraten. «Die Verstorbene war bis zu ihrem Tod eine sehr selbstbestimmte, weltläufige und zielorientierte Frau, die besonderen Wert darauf legte, ihre Angelegenheiten selber zu regeln.»

Für die Angehörigen ist die Rolle des Treuhänders jedoch suspekt. «Es kann ja nicht sein, dass ein und dieselbe Person als Treuhänder, Willensvollstrecker, Sterbebegleiter und Haupterbe fungiert.»

Rechtlich hat sich der Treuhänder allerdings kaum etwas zuschulden kommen lassen. Treuhänder dürfen grundsätzlich auch von Kunden erben. Die Angehörigen verzichteten darum auf eine Klage.

Dürfen Beistände ein Erbe annehmen?

Anders als private Treuhänder dürfen amtliche Beistände kein Erbe aus einer Klientenbeziehung annehmen. Berufsbeistände unterstehen meistens einem Personalgesetz, das Geschenke und andere Zuwendungen verbietet.

«Dazu gehören auch Erbschaften», sagt Ruedi Winet, Präsident des Zürcher Kesb-Verbands. Private Mandatsträger, die auch im Auftrag der Kesb Klienten betreuen, unterstehen dagegen nicht dem Personalgesetz.

«Zu einem Interessenkonflikt könnte es aber auch in solchen Fällen kommen», so Winet. Da sie oft Verwandte des Klienten seien, sei die Begünstigung durch eine Erbschaft aber meist legitim.

Treuhänder beim Verband angezeigt

Drei von ihnen haben den Treuhänder aber beim Verband Treuhand Suisse angezeigt, wegen Verstössen gegen die Standesregeln. Der Treuhänderverband muss jetzt beurteilen, ob Müller mit seinen diversen Funktionen gegen die erforderliche Unabhängigkeit und den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen hat. Weil das Verfahren noch hängig ist, wollte sich die Kommission dazu nicht äussern.

Der Treuhänder hätte das Erbe auch ausschlagen oder einen Teil davon an die anderen Begünstigten weiterleiten können. Da die Verstorbene ihren letzten Willen aber eindeutig geäussert habe, sieht Hans Müller dafür keinen Anlass.

Besonders eilig hat es der Treuhänder mit der Rückzahlung seiner Hypotheken offenbar nicht. Laut Testament hätte er auch das ehemalige Wohnhaus der Verstorbenen verkaufen und den Erlös für die Tilgung einsetzen müssen. Das ist über ein Jahr nach dem Tod der Erblasserin nicht geschehen. Gemäss Grundbuchamt hat das Haus bloss einen neuen Eigentümer: den Treuhänder.

* Name geändert

Rechtsratgeber
Mehr zu Abwicklung der Erbschaftsgeschäfte

Um Erbschaftsgeschäfte abzuwickeln, kann der Erblasser im Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker bestimmen oder die Erbengemeinschaft einen Erbenvertreter. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie im einzelnen Fall vorgehen, einen Erbschein bestellen oder das Erbe ausschlagen.