Ein heruntergekommenes Haus, mitten im Dschungel von Paraguay. Ein Deutscher hatte sich dorthin abgesetzt, um über anonyme Mobiltelefone «Boystown» zu steuern – ein Netzwerk für illegale Filme und Bilder, meist von missbrauchten Buben. Über 400'000 Nutzer sollen im Darknet Darknet Ein Paradies für Kriminelle Entschlüsselungscodes ausgetauscht haben. Die eigentlichen Dateien lagen verschlüsselt auf einem ganz gewöhnlichen Server in Moldawien.

Aktuell stehen vier Hauptverantwortliche in Deutschland vor Gericht, es geht um einen der grössten Fälle von Kinderpornografie. Spuren führen auch in die Schweiz. Kantonale Polizeikorps haben die Ermittlungen gegen «Boystown» unterstützt. «Heute wissen wir, dass es auch Nutzer mit Wohnsitz in der Schweiz gegeben hat», bestätigt Mélanie Lourenço, Sprecherin beim Bundesamt für Polizei Fedpol. Für die Strafverfolgung sind seit vergangenem Jahr die Wohnkantone der Nutzer zuständig.

Die Aktion ist ein grosser Erfolg im Kampf gegen Kinderpornografie. Aufwendige und hartnäckige internationale Ermittlungen führten im Fall «Boystown» zu Tausenden Tätern, die sich offensichtlich verbotene Pornografie beschafften und damit handelten. Leider haben die Strafverfolger etwas Wesentliches unterlassen: Das Bildmaterial wurde nicht sofort von den Servern gelöscht. Schnell war es auf anderen Plattformen wieder zugänglich.

Eine riesige Polizeiaktion – das ist bei Kinderpornografie die Ausnahme. Der Grossteil der Fälle läuft anders ab: Benutzer von bekannten sozialen Netzwerken melden, dass andere Nutzer problematische Aufnahmen geteilt haben. Oder automatisierte Bildanalysen spucken mutmasslich problematische Bilder aus. All das kann der US-Nichtregierungsorganisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet werden. Amerikanische Internetdienste wie Whatsapp, Facebook und Gmail sind zu solchen Meldungen sogar gesetzlich verpflichtet.

Die meisten der gemeldeten Bilder sind legal

Ob Bilder und Filme tatsächlich illegal sind, ist eine andere Frage. 2019 war laut Fedpol nur rund ein Zehntel solcher Meldungen strafrechtlich relevant. Die grosse Mehrheit der Meldungen betreffen Ferienfotos. Bilder von nackt spielenden Kindern an einem Strand gelten in der Schweiz nicht als Kinderpornografie, solange dabei nicht ihr Geschlecht in den Fokus gerückt wird.

7176 Meldungen aus den USA erhielt das Fedpol 2021. Zur Straf­verfolgung weiter­ geleitet wurden 1399 davon.

Im vergangenen Jahr erhielt das Schweizer Fedpol 7176 Meldungen aus den USA. Nur 1399 wurden zur Strafverfolgung an die neu zuständigen Kantone weitergeleitet. Das sind zwar fünfmal mehr als 2016, damals ermittelte noch der Bund. Was ist aus all den Fällen geworden? Das Bundesamt für Statistik hat für den Beobachter die Verurteilungen wegen Konsum und Verbreitung von verbotener Pornografie zusammengestellt und dabei alte und neue gesetzliche Vorgaben mitberücksichtigt. Verurteilungen wegen Konsum haben zwischen 2016 und 2020 von jährlich 300 auf 475 Fälle zugenommen, wegen Verbreitung von 228 auf 547.

Rückmeldungen werden nicht ausgewertet

Angesichts der vergleichsweise tiefen Zahlen wollte der Beobachter vom Fedpol wissen, was aus den untersuchten Fällen geworden ist. Sind die Verfahren mehrheitlich eingestellt oder gar nicht an die Hand genommen worden? Sind die Strafverfolger überfordert? Oder haben Tausende Verdachtsmeldungen nichts mit verbotener Pornografie zu tun?

Das Fedpol erhalte in der Regel Rückmeldungen aus den Kantonen, sagt Sprecherin Lourenço. Dazu seien diese auch verpflichtet. Aber: «Das Fedpol hat keine statistischen oder wissenschaftlichen Aufgaben in diesem Bereich.» Die besonders delikate Verfolgung von Kinderpornografie bleibt so weitgehend eine Blackbox. Und der Verdacht, dass sich Kantone zuweilen in vergleichsweise harmlose Fälle (siehe Wir lachten kurz – und schon jagte uns die Polizei ) verbeissen und mit irritierenden Polizeieinsätzen und drakonischen Strafanträgen Beschuldigte und ihr Umfeld unnötig schwer belasten, lässt sich so nicht ausräumen.

Wenn Staatsanwaltschaften Bagatelldelikte Ordnungsbussen So werden Bagatelldelikte geahndet anklagen, hat das vor allem für Ausländerinnen und Ausländer einschneidende Konsequenzen. Denn gegen sie muss zwingend ein Landesverweis beantragt werden, so verlangt es das Gesetz. Gerichte können davon absehen, indem sie auf die gute Integration des Angeklagten verweisen. Bis heute existiert allerdings kein Bundesgerichtsurteil, das diese Argumentation im Zusammenhang mit Kinderpornografie geklärt hat.

Der Justiz bereitet ein weiteres Phänomen Sorge: Jugendliche teilen tausendfach problematische Bilder und Filme über soziale Medien und erfüllen oft den Tatbestand der Kinderpornografie.

Dabei könnten Staatsanwaltschaften in eher harmlosen Fällen von einer Anklage absehen und stattdessen einen Strafbefehl ausstellen. Dieser ist nicht zwingend an einen Landesverweis gekoppelt. Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz empfiehlt sogar ein solches Vorgehen. Warum das im Fall einer beschuldigten Brasilianerin (siehe Erfahrungsbericht) nicht geschehen ist, bleibt rätselhaft.

Der Justiz bereitet ein weiteres Phänomen Sorge: Jugendliche teilen tausendfach problematische Bilder und Filme über soziale Medien. Diese sogenannten Pausenhofdelikte erfüllen oft den Tatbestand der Kinderpornografie. Dabei gehts auch um selbst erstellte Aufnahmen.

Ein erfahrener Richter umschreibt es so: «Wenn heute eine 16-Jährige Sex mit Erwachsenen hat, ist das rechtlich kein Problem. Wenn sie ihrem erwachsenen Freund aber ein Oben-ohne-Bild sendet, ist das Herstellung von Kinderpornografie. Und ihr Freund macht sich des Konsums von verbotener Pornografie schuldig.» Bei Kinder- oder Jugendpornografie gilt gemäss der internationalen Lanzarote-Konvention das Schutzalter 18.

EU will Chatüberwachung

Die Flut von automatisch erstellten Verdachtsmeldungen, die Polizeien und Strafverfolgungsbehörden untersuchen müssen, dürfte weiter ansteigen. Erst recht, wenn ein von der EU-Kommission geplantes Gesetz Realität werden sollte, die sogenannte Chatkontrolle. Sie würde nahezu alle Internetdienstleister verpflichten, die Nachrichten und Dateien ihrer Nutzer auf kinderpornografische Inhalte zu scannen. Ähnlich, wie es heute in den USA bereits Pflicht ist.

Nichtregierungsorganisationen wie die Digitale Gesellschaft warnen vor einer solchen Massenüberwachung, da sie viele unbrauchbare Meldungen produziere und den Persönlichkeitsschutz ausheble. Besser wäre es, sich auf Ermittlungen in einschlägigen Tätermilieus zu fokussieren.

Auch der Bundesrat hat sich im Juni kritisch zur EU-Chatkontrolle geäussert – und die Vereinbarkeit mit Schweizer Gesetzen verneint: «Die präventive, allgemeine und unterschiedslose Durchsuchung von privaten Kommunikationsinhalten nach bestimmten Merkmalen stellt eine neue Art der Verbrechensbekämpfung dar, welche durch das heutige Schweizer Überwachungsrecht Tracking-Pixel blockieren So werden wir im Internet überwacht nicht abgedeckt ist.»

Der Vorschlag der EU-Kommission könnte auch Verschlüsselungssysteme schwächen, die sich für die Allgemeinheit bewährt haben, so der Bundesrat. «Potenzielle Angreifer könnten die dadurch entstandenen technischen Schwachstellen ausnützen.»

Strafverfolger dürfen zusätzliche Meldungen aus dem Ausland nicht ignorieren. Kinderpornografie ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. Umso wichtiger wird es, Prioritäten zu setzen: gegen Kinderporno-Chats und deren Kunden hartnäckig ermitteln. Und gegen geständige Einmaltäter Strafbefehle ausstellen, statt aufwendige Verfahren zu führen – zum Beispiel wegen eines geschmacklosen Scherzvideos.

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