Das Fröschlein mit dem roten Halsband

Ein braver Bub schwänzt die Schule, um seine kranke Mutter zu pflegen. Beim Holzsammeln stösst er auf ein Fröschlein mit rotem Halsband, das ihm schöne Augen macht. Eines Tages rettet er das zierliche Tier vor einem fiesen Vogel und nimmt es nach Hause.

Kurz darauf findet die Mutter ein Portemonnaie voller Silbertaler. Damit schickt sie den Buben nach Frankreich zur Schule und bemuttert fortan das Fröschlein. Als der Familie das Geld ausgeht, erhält sie ein mysteriöses Erbe.

Erneut schwärmt der junge Jurassier aus, diesmal nach Deutschland. Nach Jahren kehrt er gebildet zurück – da verwandelt sich der tierische Glücksbringer in eine menschliche Augenweide. Bei der Hochzeit ist die bucklige Mutter in Seide gekleidet, und die Hütte verwandelt sich in ein Schloss voller Diener.

Was würde das Gericht sagen?

Wenn ein Kind nicht mehr zur Schule geht, kommt ziemlich rasch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) auf den Plan, um nach dem Rechten zu sehen. Braucht der Bub oder die Mutter einen Beistand? Muss die Frau medizinisch betreut werden? Im schlimmsten Fall muss das Kind in eine Pflegefamilie.