Am 2. September heisst Sunrise die Luzernerin Priska Knabl «herzlich willkommen». Sie hat das Fernsehangebot «TV Start» für 20 Franken im Monat gebucht. Nur einen Tag später schickt ihr Sunrise eine E-Mail. Das Angebot koste ab November 25 Franken. Oder genauer gesagt: Sunrise verspricht auf zwei Seiten allerlei neue oder verbesserte Funktionen und erwähnt in einem kleinen Satz, dass die monatliche Grundgebühr deshalb «angepasst» werde. Für das Produkt «TV Comfort» steigt der Preis von 30 auf 35 Franken.

Bei Preiserhöhung darf gekündigt werden

Kundin Knabl ist «schteihässig» und reagiert postwendend. Sie sei an den neuen Funktionen nicht interessiert und akzeptiere die automatische Preiserhöhung nicht, teilt sie dem Telekommunikationskonzern per Einschreiben und an der Hotline mit.

Das Problem: Sunrise darf ihre Produkte während der Vertragsdauer verändern und die Preise dafür erhöhen. «Aber die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunrise sehen für diesen Fall ausdrücklich vor, dass der Kunde innert 14 Tagen vorzeitig und kostenlos kündigen kann», sagt Nicole Müller, Juristin im Beobachter-Beratungszentrum. Es sei stossend, dass Sunrise diese Kündigungsfrist in der Ankündigung nicht erwähnt.

Sunrise gewährt Rabatt

Das stehe ja im Kleingedruckten des Vertrags, sagt Sunrise-Sprecher Roger Schaller. Man sei «überzeugt davon, dass die neuen Möglichkeiten für alle Kunden ein besseres TV-Erlebnis ermöglichen». Zudem werde zusätzlich die maximale Surfgeschwindigkeit erhöht. Kunden mit einem alten Produkt («Sunrise TV Set») seien von der Preiserhöhung nicht betroffen.

Für Priska Knabl zeichnet sich eine Lösung ab. Ein Callcenter-Mitarbeiter versprach ihr einen monatlichen Rabatt von fünf Franken bis zum Ablauf des ursprünglichen Vertrags. Reklamieren hat sich in ihrem Fall gelohnt.