Gleichstellung in der Schweiz

Am 14. Juni 1991 streikten über eine halbe Million Frauen für gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Fünf Jahre später, am 1. Juli 1996, trat das Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau in Kraft. Es verbietet Diskriminierungen jeglicher Art und garantiert gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Das steht eigentlich bereits seit 1981 in der Bundesverfassung. Die erste grosse Analyse des Bundes ergab 1988 ein anderes Bild: von Lohngleichheit keine Spur.

Lohnklagen und der stete Druck einer erstarkenden Frauenbewegung mündeten schliesslich im Gleichstellungsgesetz. Mit dessen Umsetzung hapert es. Frauen verdienen im Schnitt 15 Prozent weniger als Männer. Nur etwa 60 Prozent dieser Differenz sind objektiv erklärbar.

Aktuell wird das Gesetz revidiert: Firmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sollen verpflichtet werden, ihre Löhne alle vier Jahre zu analysieren und die Berichte extern prüfen zu lassen. Sanktionen gegen ungleiche Löhne sind nicht vorgesehen. Man setzt weiterhin auf Lohnklagen.

Zur Person

Die Soziologin Lucia M. Lanfranconi, 33, ist Dozentin am Departement Soziale Arbeit der Hochschule Luzern. Sie hat ihre Doktorarbeit zum Thema Gleichstellung geschrieben und mit ihrer Schwester Romana den Dokfilm «Gleichstellen – eine Momentaufnahme» gedreht, der zur Sensibilisierung von Schülern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern gedacht und auf ihrer Website abrufbar ist. Lucia Lanfranconi hat zwei Kinder, 3 und 5, und ist mit dem dritten schwanger.

Quelle: Michael Kupferschmidt / Keystone

Beobachter: Verdienen Sie gleich viel wie ihre männlichen Kollegen?
Lucia Lanfranconi: Oh, eine gute Frage! Es ist immer schwierig, das überhaupt in Erfahrung zu bringen, in der Schweiz wird ja generell wenig über Löhne gesprochen. Ich glaube schon, dass ich gleich viel verdiene wie meine Kollegen in derselben Position und vergleichbarem Alter. Aber mit Sicherheit kann ich es nicht sagen. Momentan erstelle ich für ein Gericht ein Gutachten in einem Gleichstellungsfall. Dort zeigt sich, wie komplex es sein kann, Diskriminierung nachzuweisen. Die mangelnde Lohntransparenz ist ein grosses Problem. Und viele schrecken vor einer Klage zurück, weil es auf sie zurückfallen kann, wenn sie eine neue Stelle suchen.

Beobachter: Ihr Mann ist Ökonom und arbeitet 60 Prozent, seit Sie Kinder haben. War das ein Problem?
Lanfranconi: Es war sogar einfacher, als wir uns das vorgestellt haben. Dennoch gilt mein Mann bis heute bei Kollegen und Kolleginnen als derjenige, der halt nicht immer da ist. Es braucht Mut, sich dem auszusetzen. Für Männer ist es in der Schweiz schwieriger, Teilzeit einzufordern, als für Frauen.

Beobachter: Sie arbeiten 80 Prozent, also mehr als ihr Mann.
Lanfranconi: Die Frau als Haupternährerin – dieses Familienmodell stösst nicht überall auf Akzeptanz. An meinem früheren Wohnort auf dem Land haben sich manche negativ geäussert. Teilzeit-Mamis, das ist mittlerweile normal. Aber wehe, der Mann bleibt mehrheitlich zu Hause. In den Köpfen ist das, was im Gleichstellungsgesetz steht, noch lange nicht angekommen.

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Beobachter: Wo sehen Sie die grössten Mängel beim Gleichstellungsgesetz? 
Lanfranconi: Der Hauptmangel ist, dass es nicht umgesetzt wird und es keine regelmässigen Kontrollen in den Betrieben gibt. Vieles basiert auf Freiwilligkeit, man lässt den Firmen zu viel Spielraum. Darunter leiden besonders Leute in schwächerer Verhandlungsposition. Mein Mann hätte wohl einfach gekündigt und sich einen neuen Job gesucht, wenn er sein Pensum nicht hätte reduzieren können. Aber dieses Risiko muss man sich leisten können. Die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes müsste kontrolliert werden.

Beobachter: Von wem?
Lanfranconi: Man könnte zum Beispiel die Gleichstellungsbüros dafür einsetzen. Die bräuchten schon lange mehr Kompetenzen…

Beobachter: Kritiker finden, die Gleichstellungsbüros gehören längst abgeschafft. 
Lanfranconi: Das wäre in meinen Augen grundfalsch. Man wirft ihnen vor, sie machten zu wenig, doch sie haben extrem wenig Handlungsmacht. Man müsste sie mit mehr Mitteln ausstatten, dann könnten sie auch mehr bewirken. Die andere Möglichkeit wären vermehrte betriebliche Selbstkontrollen, wie es jetzt im Rahmen der Gesetzesrevision ansatzweise vorgesehen ist. Der Vorschlag beschränkt sich allerdings auf die Lohngleichheit, und ich glaube auch nicht, dass er im Parlament durchkommt.

Beobachter: Taugt der Vorschlag überhaupt? 
Lanfranconi: Er geht zu wenig weit. Und ich finde es problematisch, dass die Firmen die Analysen selber machen sollen. Ein einheitliches Vorgehen wäre sinnvoller. Inhaltlich müsste man unbedingt weitere Gleichstellungsfragen angehen, etwa jene der Aufstiegschancen oder des Zugangs zu Jobs.

Beobachter: Wie lässt sich das messen?
Lanfranconi: Sie könnten vergleichen, wie viele Frauen und Männer sich für eine Stelle beworben haben, wie viele davon zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden und wer am Ende den Job bekam.

Beobachter: Das bedeutet einen riesigen Aufwand. 
Lanfranconi: Es ist natürlich ein Extrembeispiel, aber stichprobenweise wäre es umsetzbar. Stichproben kennen wir ja auch im öffentlichen Beschaffungswesen. Dort muss eine Firma nachweisen, dass Lohngerechtigkeit existiert, das wird überprüft. In diesem Rahmen könnte man weitere Gleichstellungsaspekte analysieren. In anderen Ländern müssen Firmen unter Sanktionsandrohung regelmässig Gleichstellungspläne veröffentlichen.

«Als Notlösung bin ich für eine Frauenquote, weil es auf freiwilliger Basis offenbar nicht geht.»

Lucia Lanfranconi, Gleichstellungsforscherin

Beobachter: In Ländern mit Sanktionen glichen sich die Löhne nicht schneller an. 
Lanfranconi: Grundsätzlich gilt: Je mehr Sanktionsmöglichkeiten es gibt, desto eher nützt es. Im Beschaffungswesen zeigt die Regelung zur Lohngleichheit bei uns durchaus Wirkung. Dort gilt ein Toleranzwert von fünf Prozent Lohndifferenz. Wer darüber liegt, wird gesperrt für öffentliche Aufträge. Ich habe gerade so einen Fall betreut. Da wurden die Löhne der Frauen nun angehoben.

Beobachter: Was halten Sie von Frauenquoten? 
Lanfranconi: Sie wären sicher einfacher als nachträgliche Kontrollen. Als Notlösung bin ich für eine Frauenquote, weil es auf freiwilliger Basis offenbar nicht geht. Wenn man schaut, wie lange wir die Gleichberechtigung schon im Gesetz verankert haben und wie wenig sich getan hat, da ist es einfach auch Zeit für eine etwas radikalere Lösung.

Beobachter: Viele Frauen wählen Berufe mit geringen Aufstiegsmöglichkeiten und arbeiten in Teilzeit. Sind sie nicht selber schuld? 
Lanfranconi: Ich würde die Schuld nicht einseitig den Frauen in die Schuhe schieben. Genauso wenig wie den Arbeitgebern. Es fehlt einfach allgemein am Bewusstsein für die Thematik. Eine Schwangerschaft etwa wirkt sich oft negativ auf die Karriere aus, die Betroffenen merken das häufig selber gar nicht. Sie sind dankbar, wenn sie nach der Geburt weiterarbeiten können, auch wenn die Position schlechter ist. Gleichzeitig haben Arbeitgeber das Gefühl, soziale Verantwortung übernommen zu haben, indem sie Mütter weiterbeschäftigen. Doch niemandem käme es in den Sinn, einem Mann, der Vater geworden ist, eine schlechtere Stelle anzubieten.

Beobachter: Wir kennen keinen Vaterschaftsurlaub. 
Lanfranconi: Richtig, auch das wäre ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung. Da hinkt die Schweiz komplett hinterher. Unsere Regelung sagt im Prinzip allen Eltern: Die Mutter bleibt zu Hause, und der Vater arbeitet. Das schafft von Anfang an eine Ungleichheit, die sich fast nicht mehr einholen lässt. Teilzeitarbeit behindert die Karriere und drückt den Lohn langfristig.