Worüber stimmen wir ab?

Am 7. März kommt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», auch «Burka-Initiative» genannt, zur Abstimmung. Sie fordert, dass schweizweit niemand sein Gesicht in der Öffentlichkeit verhüllen darf. Zum öffentlichen Raum zählen zum Beispiel Strassen, der öffentliche Verkehr, Amtsstellen, Restaurants, Läden, Fussballstadien oder die freie Natur. Ausgenommen sind nur Gotteshäuser und Sakralstätten.

 

Was gilt als «Verhüllung»?

Was unter der «Verhüllung des eigenen Gesichts» verstanden wird, definiert die Initiative nicht. Sie zielt aber vor allem auf zwei Arten der Verhüllung ab: zum einen auf die religiöse Verschleierung mit einer Burka oder einem Nikab und zum anderen auf die Vermummung zur Begehung einer Straftat (zum Beispiel Sturmhaube). Wenn die Vorlage angenommen wird, müssen die Kantone das Verbot konkretisieren.

 

Darf ich noch eine Maske tragen?

Ja. Das Verbot sieht Ausnahmen vor, dazu gehören Verhüllungen aufgrund der Gesundheit (etwa Hygienemasken), der Sicherheit (etwa Motorradhelm), des Wetters (etwa Schal) oder des einheimischen Brauchtums (etwa Fasnacht). Erlaubt ist auch, nur die Haare oder den Gesichtsumfang zu verdecken (zum Beispiel Kopftuch). Keine Ausnahme gibt es für den Tourismus. Nicht enthalten sind Vorschriften für Maskottchen oder Strassenkünstler.

 

Wer trägt in der Schweiz eine Burka oder einen Nikab?

Eine Untersuchung der Universität Luzern zeigt, dass schweizweit zirka 20 bis 30 Frauen einen Nikab tragen. Dabei handelt es sich um einen Gesichtsschleier, der nur die Augenpartie ausspart. Die Burka, die den ganzen Körper von Kopf bis Fuss inklusive Augenpartie bedeckt, kommt noch seltener vor. Die meisten Trägerinnen sind Touristinnen.

 

Darf man sich heute in der Schweiz verhüllen?

Das hängt vom Kanton ab. Denn für die Nutzung des öffentlichen Raums sind die Kantone zuständig. So gilt im Tessin bereits seit dem 1. Juni 2016 ein Verhüllungsverbot, ähnlich dem der Initiative. St. Gallen hat am 1. Januar 2019 ein Burka-Verbot eingeführt. Zudem verbieten 15 Kantone heute schon, sich bei Kundgebungen oder Sportanlässen zu vermummen. Andere Kantone wie Glarus oder Schwyz haben sich gegen Verbote ausgesprochen.

 

Wer steckt hinter der Initiative?

Lanciert hat die Initiative das «Egerkinger Komitee» rund um SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Im Komitee sind neben SVP-Politikern auch Mitglieder der EDU und der FDP sowie Parteilose vertreten. Das Komitee hatte 2009 bereits die Minarett-Initiative zur Abstimmung gebracht.

 

Wer ist dafür und wer dagegen?

Noch haben nicht alle Parteien ihre Parolen gefasst. Neben der SVP sind bisher die EDU und die Schweizer Demokraten für ein Verbot. Zudem haben sich auch einige Vertreterinnen und Vertreter der Partei «Die Mitte» (ehemals: CVP und BDP) und der EVP dafür ausgesprochen. Die EVP hat inzwischen jedoch die Stimmfreigabe beschlossen. Gegen die Initiative sind die SP, die Grünen, die GLP und die Mehrheit der FDP Schweiz, wobei die Waadtländer FDP für ein Verbot plädiert.

Laut einer Umfrage der SRG ist eine Annahme der Initiative gut denkbar: 56 Prozent der Stimmberechtigten geben an, sie würden am 7. März für ein Verhüllungsverbot stimmen.

 

Was sind die Argumente des Initiativkomitees?

Das Komitee vertritt folgende Standpunkte: In aufgeklärten Ländern wie der Schweiz gehöre es zu den Grundwerten, dass sich Menschen gegenseitig ins Gesicht blicken. Zudem symbolisiere die Gesichtsverhüllung die Unterdrückung der Frau und stehe im Widerspruch zum Gebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ein Verbot würde zudem kriminelle und zerstörerische Taten erschweren und verbessere die Verfolgung von Straftätern.

 

Weshalb lehnen der Bundesrat und das Parlament die Initiative ab?

Ihnen geht die Initiative zu weit. Vollverschleierte Frauen seien in der Schweiz ein Randphänomen. Ein Verbot stärke die Position der Frauen nicht, sondern führe im schlimmsten Fall dazu, dass sie sich ganz aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Auch im Kampf gegen Terrorismus setzt der Bundesrat auf andere Massnahmen. Zudem soll nicht in die Zuständigkeit der Kantone eingegriffen werden. Wo ein Verhüllungsverbot gewünscht ist, hätten die Kantone das bereits umgesetzt. Auch schade ein Verbot dem Schweizer Tourismus.

 

Was will der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments?

Dem Bundesrat ist klar, dass das Gesicht sichtbar sein muss, um eine Person zweifelsfrei zu identifizieren. Mit dem Gegenvorschlag schliesst er die Lücke im Bundesrecht und legt fest: Personen in der Schweiz sind verpflichtet, ihr Gesicht gegenüber allen Behörden zu zeigen, wenn es um eine Identifizierung geht. Dies gilt zum Beispiel auf Amtsstellen oder im öffentlichen Verkehr. Wer sich weigert, zahlt eine Busse oder muss auf die Leistung verzichten.

Gleichzeitig enthält der Gegenvorschlag Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frau in den Bereichen Integration, Gleichstellung und Entwicklungszusammenarbeit. Wenn das Verhüllungsverbot abgelehnt wird, tritt der Gegenvorschlag automatisch in Kraft, falls kein Referendum ergriffen wird.

 

Ist die Burka ein Zeichen der Unterdrückung der Frau?

Das Initiativkomitee bejaht die Frage. Der Bundesrat verweist dagegen auf die Untersuchung der Universität Luzern: Diese zeige, dass Frauen in der Schweiz den Nikab oder die Burka in der Regel freiwillig tragen. Sollte eine Frau dazu gezwungen werden, ist das heute schon strafbar. Wenn die Verschleierung Ausdruck mangelnder Integration ist, kann die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen oder eine Einbürgerung verweigert werden.

 

Sorgt das Verbot für mehr Sicherheit?

Der Punkt ist umstritten. In einigen Ländern wurde die Burka als Tarnung für terroristische Akte missbraucht. Auch die Vermummung von Gewalttätern an Demonstrationen oder Sportanlässen ist nichts Neues. Ein Verbot wirke dem entgegen, argumentiert das Komitee. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass ein Verbot keinen Schutz vor Radikalisierung oder Terrorismus bietet. Dafür setzt er auf Präventions- und Repressionsmassnahmen und die internationale Zusammenarbeit. Für die Vermummung gebe es auf kantonaler Ebene bereits Gesetze, die bei Bedarf erweitert werden könnten.

 

Welche Rolle spielt Andreas Tunger-Zanetti?

An der Medienkonferenz vom 19. Januar bezog sich Karin Keller-Sutter bei ihrer Argumentation gegen das Verhüllungsverbot auf eine Untersuchung der Universität Luzern. In der Studie kommt der Religionsforscher Andreas Tunger-Zanetti zum Schluss, dass in der Schweiz nur zirka 20 bis 30 Frauen einen Nikab tragen, und dies grossmehrheitlich freiwillig. Die Befürworter der Initiative bemängeln, die Behauptung über die Beweggründe der Nikab-Trägerinnen basiere auf dem Gespräch mit nur einer Frau. Gemäss Tunger-Zanetti wurden für das Fazit jedoch weitere öffentlich verfügbare Informationen von Schweizer Musliminnen und ähnliche Studien aus Westeuropa hinzugezogen.

 

Was geschieht bei einem Ja zur Initiative?

Bei einer Annahme wird das Verhüllungsverbot in der schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Da die Initiative keine Bundeszuständigkeit begründet, müssen die Kantone Gesetze für die Umsetzung erlassen.

 

Weshalb bleibt der kantonale Flickenteppich?

Alles, was in der Initiative nicht festgelegt ist, definieren die Kantone. Dazu gehören beispielsweise die Ausnahmen, die nicht in der Initiative enthalten sind, oder die Sanktionen bei einem Verstoss. Dadurch entstehen kantonale Unterschiede in der Ausführung.

 

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