Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) hat zwei Ziele: Erstens soll die Schweiz ein international konformes Steuersystem für Unternehmen erhalten, das zugleich die Schweiz als Wirtschaftsstandort nicht schwächt. Zweitens soll mehr Geld in die AHV fliessen. Die Volksabstimmung findet am 19. Mai statt.

Warum wird über beide Geschäfte zusammen abgestimmt?

Die simple Antwort ist: Weil Bundesrat und Parlamentsmehrheit glauben, so für die beiden Anliegen eher eine Mehrheit zu finden. Kritiker sprechen von einem Kuhhandel.

Hintergrund für die Zusammenlegung der beiden Geschäfte sind zwei Volksentscheide aus dem Jahr 2017: Damals lehnte die Stimmbevölkerung sowohl die Unternehmenssteuerreform III Unternehmenssteuerreform III Endlich verständlich ab, als auch eine Reform der AHV. Dass in beiden Bereichen Reformen notwendig sind, ist aber weitgehend unbestritten.

Die Promotoren der jetzigen Vorlage sagen, die gemeinsame Vorlage sei eine Antwort auf die Kritik an den beiden letzten Vorlagen. Die Geldspritze für die AHV sei ein sozialer Ausgleich dafür, dass die Steuerreform (zumindest mittelfristig) zu geringeren Steuereinnahmen führt.

Warum muss sich bei der Unternehmenssteuer überhaupt etwas ändern?

Firmen, die ein Grossteil ihrer Gewinne im Ausland erwirtschaften, werden heute kantonal tiefer besteuert als Firmen, die nur im Inland tätig sind. Die EU und die OECD sehen darin eine unzulässige Begünstigung solcher Unternehmen. Die Schweiz steht seit über einem Jahrzehnt stark unter Druck, diese Steuerprivilegien abzuschaffen. Mit der vorliegenden Steuerreform soll das nun geschehen. Zugleich will die Schweiz aber mit neuen Steuervergünstigungen dafür sorgen, dass die betroffenen Firmen nicht ins Ausland abwandern.

Wie wäre es, wenn die Schweiz die Kritik aus dem Ausland einfach ignorieren würde?

Die Schweiz muss mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen, wenn sie die bisherigen Steuerprivilegien nicht abschafft. Schon diese Aussicht bewirkt eine Rechtsunsicherheit, die dazu führen könnte, dass Unternehmen die Schweiz verlassen. Wenn die Schweiz umgekehrt die Privilegien streicht, ohne die betroffenen 24'000 Unternehmen auf andere Weise zu entlasten, könnten diese ebenfalls versucht sein abzuwandern.

Dabei steht viel Geld auf dem Spiel: Laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement zahlten diese Firmen in den letzten Jahren jeweils 6 Milliarden Franken an Gewinnsteuern. Ausserdem geht es um 150'000 Arbeitsplätze und um diejenigen Steuern, die all diese Angestellten zahlen.

Was ändert sich mit der Steuerreform konkret?

Die bisherigen Privilegien für die vorwiegend im Ausland tätigen Firmen werden abgeschafft. Damit sie trotzdem in der Schweiz bleiben, schafft die Reform neue, international akzeptierte Vergünstigungen. Von diesen profitieren nun alle Firmen. Die Vergünstigungen sind:

  • Die sogenannte Patentbox: Sie bewirkt, dass ein Teil der Gewinne aus Erfindungen künftig weniger hoch besteuert wird. Auch für Forschung und Entwicklung bekommen Firmen Steuerabzüge.
  • Die zinsbereinigte Kapitalsteuer: Firmen können fiktive Zinsen auf Eigenkapital abziehen – ähnlich wie sie bereits heute die Schuldzinsen ihrer Kredite beim Gewinn abziehen können. Allerdings zahlt man auf Eigenkapital keine Zinsen.

Damit die Kantone die Gewinnsteuern für Firmen senken können, erhalten sie vom Bund mehr Geld aus der Bundessteuer. Ein Teil davon soll auch an die Gemeinden gehen. Das erlaubt den Kantonen, die Mindereinnahmen ein Stück weit zu kompensieren, die ihnen durch die tiefere Besteuerung von Firmen entstehen. Jeder Kanton hat bereits vorgelegt, wie er Firmen künftig besteuern will. Die Konsequenzen der Reform sind also absehbar. Insgesamt zahlen Grosskonzerne künftig etwas mehr Steuern, KMU’s weniger. Die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform durch die Kantone ist aber nicht Teil der eidgenössischen Vorlage.

Wie unterscheidet sich die jetzige Steuerreform von der abgelehnten Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III?

In ihren groben Zügen ist die Reform gleich geblieben. Insgesamt rechnet man durch die jetzige Reform aber mit weniger Steuerausfällen. Bei der Unternehmenssteuerreform III waren es fast 3 Milliarden, jetzt sollen es noch 2 Milliarden sein. Dieser Unterschied ergibt sich vor allem durch folgende Änderungen:

  • Nur jene Kantone dürfen die zinsbereinigte Kapitalsteuer einführen, in denen Firmen mindestens 18,03 Prozent Gewinnsteuer zahlen müssen.
  • Die Untergrenze für Abzüge wurde erhöht: In der USR III mussten Firmen nach allen Abzügen mindestens 20 Prozent von ihrem Gewinn versteuern, neu sind es 30 Prozent.

Dazu kommen folgende Neuerungen gegenüber der heutigen Situation, die zu mehr Einnahmen führen und damit einen Teil der Ausfälle kompensieren:

  • Unternehmen dürfen ihren Aktionären nur dann Kapitaleinlagen steuerfrei zurückzahlen Steuerreform Geschenke in Milliardenhöhe – Steuern zahlen die andern , wenn sie mindestens im gleich hohen Umfang steuerbare Dividenden ausschütten. Das sogenannte Kapitaleinlageprinzip wurde mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt und erlaubt es Firmen, die Dividende nicht aus dem Jahresgewinn, sondern aus den Reserven zu zahlen. Das bedeutet, dass auf dieser Dividende weder Verrechnungssteuer abgezogen wird, noch dass natürliche Personen in der Schweiz darauf Einkommenssteuern bezahlen müssen. Mit der vorliegenden Steuerreform wird das Kapitaleinlageprinzip eingeschränkt, da sie es an steuerbare Gewinnausschüttungen knüpft.
  • Aktionäre, die über zehn Prozent einer Firma halten, mussten ihre Dividenden bisher nur zu rund 50 Prozent besteuern. Mit der Reform werden sie vom Bund zu 70 Prozent besteuert.
Was ändert sich bei der AHV?

Ab 2020 fliessen der Alters- und Hinterbliebenenversicherung  pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zu – in etwa also ein Betrag, wie er den geschätzten Steuerausfällen durch die Steuerreform entspricht. Der Bund steuerte dazu jährlich rund 800 Millionen Franken bei, die restlichen 1,2 Milliarden Franken tragen die Unternehmen und die Versicherten.

Erstmals seit 40 Jahren werden die Beiträge für die AHV leicht angehoben, um 0.3 Prozentpunkte. Der Beitragsatz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhöht sich um je 0,15 Prozentpunkte, also um 1.50 Franken auf 1000 Franken Lohn.

Zu höheren Renten führt das zusätzliche Geld jedoch nicht, sondern es wird nur die bestehende Finanzierungslücke der AHV verkleinert. Der Bundesrat betont, dass eine weitere Reform unumgänglich bleibt, um die AHV finanziell zu stabilisieren.

Was kritisieren die Gegner an der Vorlage?

Kritik an der Vorlage kommt aus verschiedenen Richtungen. Die Hauptpunkte sind:

  • Die Steuerreform bringt den Unternehmen einen Gewinn, der zulasten der Bevölkerung geht. Entweder indem Private künftig höhere Steuern zahlen müssen, um die Steuerausfälle zu kompensieren, oder durch einen Abbau von Leistungen der öffentlichen Hand, etwa weniger Krippenangeboten oder Einsparungen bei Pflege, Bildung und Krankenkassenprämienverbilligungen. Die Steuerreform unterscheidet sich nur unwesentlich von der Unternehmenssteuerreform III, die die Stimmbevölkerung klar abgelehnt hat.
  • Die Nachteile der Reform werden durch das zusätzliche Geld für die AHV nicht wettgemacht. Von einem Ausgleich, wie es der Bund formuliert, kann nicht die Rede sein, wenn die Arbeitnehmer höhere Lohnbeiträge Lohnabrechnung Welche Abzüge gehen vom Gehalt weg? zahlen müssen um Steuersenkungen für Firmen zu ermöglichen.
  • Die Steuerreform geht grundsätzlich in die falsche Richtung. Sie setzt den Steuerwettbewerb mit dem Ausland fort und heizt ihn weiter an. Damit Firmen nicht in die Schweiz abwandern, werden andere Länder gezwungen, ebenfalls die Steuern zu senken. So geht vielen Entwicklungsländern dringend benötigte Einnahmen verloren.
  • Die Finanzspritze für die AHV verzögert strukturelle Reformen der Altersvorsorge, die dringend notwendig sind. Ausserdem wird für die Sanierung einseitig die jüngere Generation belastet, die Beiträge einzahlt.
  • Zwei sachfremde Geschäfte werden in eine Abstimmung gepackt. Damit wird verunmöglicht, dass man zu einem Geschäft Ja und zum anderen Nein sagen kann. Eine unverfälschte Stimmabgabe ist so nicht möglich.
Wer ist dafür, wer dagegen?

Zu den Befürwortern gehört die SP, die bei der Unternehmenssteuerreform III noch zu den Gegnern gehörte. Ebenfalls Ja sagen CVP und FDP sowie der Gewerbeverband und der Wirtschaftsverband Economiesuisse.

Nein sagen die Grünen, die Juso, die SP Frauen sowie einzelne Gewerkschaften. Ihre Ablehnung bezieht sich vorwiegend auf die Steuerreform. Ebenfalls Nein sagen die GLP, die Junge SVP und die Junge BDP. Sie stellen sich entweder gegen das zusätzliche Geld für die AHV und/oder die Vermischung der beiden sachfremden Geschäfte.

Die SVP hat Stimmfreigabe beschlossen.

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