Ab 2030 soll in bestimmten Gebieten der Luzerner Gemeinde Hochdorf nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werden dürfen. Das fordert eine kommunale Initiative. Am Mittwoch hat das Bundesgericht sie für gültig erklärt. Ein Urteil, das Folgen für die Klimapolitik in der ganzen Schweiz haben kann.

Gemeinde muss Weg finden

Der Gemeinderat, der Luzerner Regierungsrat und das Kantonsgericht hatten die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» als ungültig eingestuft. Es sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentums- und Besitzstandsgarantie, wenn Hauseigentümer gezwungen würden, ihre fossile Heizung bis 2030 zum Beispiel mit einer Wärmepumpe zu ersetzen, obwohl die bestehende Heizung noch funktioniert.

Das Bundesgericht sieht das anders. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass geltendes Recht für immer bestehen bleibt, schreibt es in einer Mitteilung. Die Initiative setze den Gemeindebehörden lediglich ein Ziel – nur noch heizen mit erneuerbaren Energien. Die Behörde müsse dann einen Weg finden, wie dieses Ziel für alle zumutbar zu erreichen sei. So könne die Behörde zum Beispiel aufgleisen, dass die öffentliche Hand sich an den Kosten für eine neue Heizung beteiligt. So, dass der Zwang zum Umstieg mit der Eigentumsgarantie und der Besitzstandsgarantie vereinbar wäre.

Wegweisendes Urteil

Was bedeutet das für die Zukunft? Das Urteil reiht sich ein in mehrere wichtige Urteile für die Klimapolitik, auch wenn die Sachlage überall eine andere ist. «Das Bundesgericht macht mit seinem Urteil zur Hochdorf-Initiative klar, dass diese die Eigentums- und Besitzstandsgarantie noch nicht per se verletzt», sagt Rechtsexpertin Norina Meyer vom Beobachter-Beratungszentrum. «Entscheidend ist erst die Umsetzung.»

Das heisst: Initiativen können Forderungen stellen, die ohne Begleitmassnahmen eventuell unverhältnismässig wären. Es liegt dann an den Behörden, einen verhältnismässigen, zumutbaren Weg zu finden. Das dürfte die Hürden erhöhen, Initiativen für ungültig zu erklären. Ein wichtiger Entscheid für die Klimapolitik. «Nur weil die Initiative keine Grundrechte verletzt, heisst es aber nicht, dass jede Umsetzung zulässig ist», sagt Beobachter-Expertin Norina Meyer. Im Fall von Hochdorf zum Beispiel, wenn die Gemeinde die Forderung der Initiative ohne jegliche Begleitmassnahmen angehen würde.

Zuerst ist nun aber die Hochdorfer Stimmbevölkerung am Zug. Sie darf abstimmen, ob sie «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» überhaupt annehmen will.