Die strikte Zugangsregelung im Bundeshaus während der Corona-Zeiten werden nur leicht gelockert. Die Verwaltungsdelegation (also die Spitzen von National- und Ständerat) beschloss, dass in der Herbstsession das wegen der Corona-Pandemie stark eingeschränkte Zutrittsregime nur leicht gelockert wird. Zugelassen werden nur die persönlichen Mitarbeitenden der National- und Ständeratsmitglieder sowie Botschafterinnen und Botschafter.

Draussen bleiben müssen die Lobbyisten Lobbywatch Vom Coronavirus gestoppt – aber nicht alle . Sie gelangen üblicherweise – genauso wie die persönlichen Mitarbeiter – dank der Zutrittsausweise ins Bundeshaus, die jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier an zwei beliebige Personen verteilen kann.

Nicht alle «persönlichen Mitarbeitenden» dürfen rein

Doch mit den persönlichen Mitarbeitern ist es so eine Sache: Auf der Liste der Zutrittsberechtigten figurieren mitunter auch Personen mit dieser Bezeichnung, die trotzdem keinen Zutritt haben werden, wie die Parlamentsdienste bestätigen. Denn um gemäss der neuen Sonderregelung Zugang zur Wandelhalle zu erhalten, müssen diese Personen gleichzeitig auf der – separat geführten – Liste der persönlichen Mitarbeiter aufgeführt sein.

Diese Liste gibt es, weil seit der neuen Legislatur eine Regeländerung persönlichen Mitarbeitern der Zugriff zu den vertraulichen Protokollen der Kommissionen erlaubt. Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich, die Protokolle dazu folglich nur dem Kreis der Parlamentarier zugänglich – und neuerdings eben den persönlichen Mitarbeitern. Das führte dazu, dass noch vor wenigen Monaten mehrere Verbandsvertreter und Kommunikationsberater als «persönliche Mitarbeiter» von Parlamentsmitgliedern figurierten – offensichtlich, um sich so Zugang zu den geheimen Protokollen zu sichern Lobbywatch Lobbyisten bekommen Zugriff auf geheime Protokolle .

Corona zeigt absurde Zutrittsregeln

Doch die aktuelle Corona-Zutrittsregelung für Gäste ist nicht so einfach, wie sie klingt – sie zeigt vor allem auch die ganze Absurdität der geltenden Zutrittsregelung für das Bundeshaus.

Damit schrumpft der Kreis der Gäste, die ins Bundeshaus dürfen, auf wenige Dutzend Personen. Auch ehemalige National- und Ständeräte – die eigentlich über eine lebenslange Zutrittsberechtigung verfügen – müssen draussen bleiben. Immerhin dürfen Parlamentarier bis zu vier Gäste pro Tag empfangen.

Wen vertritt das Parlament wirklich?

loading...
Politikerinnen und Politiker in Bern vertreten nicht nur die Anliegen des Volkes – sondern oft auch die Interessensgruppen. Der Verein Lobbywatch macht ihre Verbindungen zu Verbänden, Industrie und Lobbyisten transparent.
Quelle: Beobachter Bewegtbild

Über Lobbywatch

Logo Lobbywatch
Quelle: Lobbywatch

Dieser Beitrag erscheint hier dank einer Kooperation von Beobachter.ch mit Lobbywatch Schweiz. Lobbywatch Schweiz ist ein nichtkommerzieller Verein und betreibt ein webbasiertes Recherchetool für Medienschaffende sowie einen Blog. Die Plattform Lobbywatch thematisiert Interessenbindungen zwischen National‐ und Ständeräten zu Firmen, Vereinigungen und Institutionen. Gleichzeitig wird der Einfluss dieser Verbände, Organisationen und Firmen analysiert. Die Beobachter-Journalisten Otto Hostettler und Thomas Angeli sind Co-Präsidenten von Lobbywatch. 

Mehr Klarheit – Woche für Woche
«Mehr Klarheit – Woche für Woche»
Otto Hostettler, Redaktor
Der Beobachter Newsletter