Rechtslexikon

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Veröffentlicht am 3. August 2017 - 14:48 Uhr

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Allgemeine Geschäftsbedingungen, abgekürzt AGB, sind vorformulierte Vertragsklauseln. Man spricht auch vom «Kleingedruckten». Die (wirtschaftlich stärkeren) Anbieter wollen damit die Verträge mit ihren (privaten) Kunden vereinheitlichen und rationell gestalten.

Konsumentinnen und Konsumenten sind bei zahlreichen Verträgen, die sie laufend abschliessen, mit AGB konfrontiert: zum Beispiel beim Geräte- oder Möbelkauf, bei der Buchung einer Reise, beim Abschluss eines Fitnessabonnements, beim Internet-Shopping oder wenn sie ein Bankkonto eröffnen. Auch beim Abschluss eines Versicherungsvertrags akzeptiert man in der Regel (sehr ausführliche) AGB, die sogenannten allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Damit AGB Bestandteil eines Vertrags werden, muss der Kunde sie bei Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen können. Der Anbieter muss sie also übergeben oder in geeigneter Form auf sie hinweisen, indem er sie zum Beispiel in seinen Geschäftsräumen unübersehbar aufhängt oder auflegt. Beim Online-Shopping sind die Kunden in der Regel aufgefordert, ein Häkchen zu setzen und so zu bestätigen, dass sie die AGB gelesen haben und akzeptieren.

In den AGB sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgehalten. Da in der Schweiz Vertragsfreiheit besteht, haben AGB sehr oft Vorrang vor gesetzlichen Bestimmungen. Das kann dazu führen, dass Kundinnen und Kunden beim Akzeptieren von AGB auf Rechte, die ihnen das Gesetz zugestehen würde, verzichten.

Wir haben die AGB von Airbnb für Sie gelesen

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36'000 Wörter zählt das Kleingedruckte von Airbnb. Eine Kurzfassung gibt es nicht.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Rechtsratgeber
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