Arbeitsunfähigkeit

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Veröffentlicht am 3. August 2017 - 15:13 Uhr

Kann jemand seine bisherige vertragliche Arbeit nicht oder nicht mehr (vollumfänglich) ausführen, spricht man von Arbeitsunfähigkeit, eventuell teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Die Gründe liegen in einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit und können auf eine Krankheit oder einen Unfall zurückgehen. Häufige Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit sind aber auch berufsbedingte Gesundheitsprobleme. Im Jahr 2013 wurden laut Bundesamt für Statistik 6 Prozent der erwerbstätigen Personen Opfer eines Arbeitsunfalls, und 11 Prozent gaben an, an einem Gesundheitsproblem zu leiden, das durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert worden ist. Eine Arbeitsunfähigkeit kann wenige Tage, aber auch längerfristig andauern oder für immer sein. Viele Erwerbstätige fallen wiederholt aus: In den letzten zehn Jahren sind die entsprechenden Zahlen stark angestiegen.

Die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit hat Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Arbeitgeber und die diversen Sozialversicherungen. Insbesondere stellen sich für die Betroffenen diverse Fragen. Zum Beispiel: Wie lange muss ein Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit den Lohn weiterbezahlen, leistet eine Krankentaggeld- oder Unfallversicherung einen Lohnersatz, muss die Arbeitsunfähigkeit der IV gemeldet werden, droht allenfalls eine Kündigung und damit der Gang zum Arbeitslosenamt?

Von der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden ist die Erwerbsunfähigkeit: Hier geht es um die Frage, ob die arbeitsunfähige Person jemals wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und was sie dabei verdienen kann. Es geht also um die grundsätzliche Fähigkeit zur Erwerbsarbeit und nicht nur um die Arbeitsfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf.

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Quelle:  
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