Betreibungsauszug

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen


Veröffentlicht am 26. April 2019 - 16:56 Uhr

Jedermann kann über sich selbst einen Betreibungsauszug (siehe auch Betreibung) verlangen. Unter der Voraussetzung, dass man ein besonderes Interesse glaubhaft machen kann, erhält man sogar eine Auskunft über eine andere Person. Stehen beispielsweise zwei Parteien vor dem Abschluss eines Mietvertrags, hat der Vermieter ein besonderes Interesse daran, zu wissen, ob der Mietinteressent zahlungsfähig ist. Es ist ihm daher möglich, eine Betreibungsauskunft über ihn zu verlangen.

Musterbrief «Eintrag im Betreibungsregister löschen» bei Guider

Haben Sie gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erhoben und hat der Gläubiger nicht mehr darauf reagiert? Beobachter-Abonnenten können mit dem Musterbrief «Eintrag im Betreibungsregister löschen» beim Betreibungsamt vorstellig werden.