Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Veröffentlicht am 27. August 2025 - 11:23 Uhr
EGMR steht für «Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte». Sein Sitz liegt in Strassburg (Frankreich). Der EGMR wurde 1959 auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) errichtet.
Sein Ziel ist es, die Einhaltung der EMRK zu überwachen. Seiner Gerichtsbarkeit unterliegen diejenigen Staaten, die die EMRK unterzeichnet haben. Mit Ausnahme von Weissrussland und dem Vatikan sind dies sämtliche europäischen Staaten; so auch die Schweiz sowie die Türkei, Zypern, Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Russland ist seit dem 16. September 2022 kein Vertragsstaat der EMRK mehr.
Jeder Mitgliedstaat hat das Recht und die Pflicht, einen Richter zu stellen, der dem Gericht neun Jahre lang beisitzt.
Jede Person kann beim EGMR eine Individualbeschwerde wegen Verletzung der EMRK erheben. Auch Staaten können beim EGMR Beschwerden eingeben. Dabei kann der EGMR erheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingreifen. Leider sieht er sich mit einer ständig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert, die zu einer chronischen Überbelastung geführt haben.
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