Rechtslexikon

Ex post


Veröffentlicht am 27. August 2025 - 11:26 Uhr

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Von «ex post» sprechen Juristen, wenn sie eine Situation aus heutiger oder, besser gesagt, aus nachträglicher Sicht beurteilen.

Der Gegenbegriff zu «ex post» ist «ex ante». Dabei wird eine Situation aus früherer Sicht beurteilt. Alle Vorgänge, die sich nach dem Beurteilungszeitpunkt ereigneten, werden ausser Acht gelassen.