Rechtslexikon

Obligationenrecht


Veröffentlicht am 29. Juni 2023 - 11:50 Uhr

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Im Privatrecht sind zwei Gesetze besonders wichtig: das Zivilgesetzbuch (kurz ZGB) und das Obligationenrecht (kurz OR). Das OR heisst eigentlich «Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches» und stellt damit nichts anderes als den fünften Teil des ZGB dar.

Im Obligationenrecht werden die Grundzüge der Obligation geregelt. Der Begriff «Obligation» stammt vom lateinischen Wort «obligare», was mit «verpflichten» übersetzt werden kann. Im Obligationenrecht geht es also primär um Verpflichtungen – oder anders gesagt um Schuldverhältnisse oder Verträge. Die eine Partei, der Gläubiger, darf vom anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern. Dieser wiederum schuldet im Gegenzug die vereinbarte Leistung, zum Beispiel eine bestimmte Geldsumme. Tagtäglich gehen wir mehrere solche Obligationen ein, sei es, indem wir am Kiosk eine Zeitung kaufen, dem Kollegen ein Zimmer untervermieten oder im Online-Shop ein Kleid kaufen.

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