Konsens

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Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:44 Uhr

Natürlicher Konsens liegt vor, wenn zwei Personen einen übereinstimmenden inneren Willen haben, diesen einander erklären und sich gegenseitig richtig verstehen. Wenn der Konsens bezüglich aller wesentlichen Vertragsbestandteile besteht, kommt ein Vertrag zustande. Die wesentlichen Vertragsbestandteile bei einem Kaufvertrag sind zum Beispiel der Kaufgegenstand und der Preis.

Das Gegenstück zum Konsens ist der Dissens: Der innere Wille entspricht nicht dem, was die andere Person verstanden hat. Die Folge von Dissens hängt von den Umständen ab. Wenn der tatsächliche Wille des Erklärenden nicht mehr festgestellt werden kann, muss seine Willenserklärung nach dem Vertrauensprinzip objektiv ausgelegt werden. Massgebend ist alleine, was ein durchschnittlicher Mensch in guten Treuen verstehen durfte. Entspricht dies dem Verständnis des Erklärungsempfängers, so wird der Erklärende gegen seinen Willen vertraglich verpflichtet. Dies nennt man normativen Konsens.

Verkauf am Telefon – ist der Vertrag verbindlich?

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Peter wird am Telefon von einem Vertreter überrumpelt. Kann er die Bestellung rückgängig machen?
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