Mangel

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Veröffentlicht am 4. August 2017 - 16:25 Uhr

Ein Mangel besteht zum Beispiel, wenn ein Produkt fehlerhaft ist: Es funktioniert nicht so, wie man es erwarten darf. Mangelhaft ist ein Produkt auch dann, wenn es nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht: Das Sofa stellt sich als nicht so strapazierfähig heraus, wie es die Verkäuferin versprochen hat. Auch eine Arbeitsleistung kann mangelhaft sein, wenn beispielsweise die Handwerkerin den Plattenboden nicht eben verlegt hat. Oder wenn der Zahnarzt nicht professionell, also nicht nach den Regeln der Zahnarztkunst gearbeitet hat. Mangelhafte, sprich ungenügende Leistungen können zudem bei einem Weiterbildungskurs vorliegen – wenn etwa die Lehrperson nicht den vereinbarten Stoff behandelt. Auch eine Reise kann mangelhaft sein, wenn nicht sie nicht dem entspricht, was man mit dem Reisebüro vereinbart hat. Schliesslich liegt auch bei Mietwohnungen ein Mangel vor, wenn die Räume nicht so genutzt werden können, wie es üblich ist – weil sie zum Beispiel nicht ausreichend geheizt sind.

Je nach Vertrag – Kauf-, Werk-, Mietvertrag und so weiter – stehen Konsumentinnen oder Mietern unterschiedliche Ansprüche zu. Wichtig ist dabei, dass man dem Vertragspartner seine Beanstandung, man spricht auch von der Mängelrüge, so rasch wie möglich meldet.

Reagiert dieser ablehnend, wird es schwierig. Denn wer einen Mangel behauptet, muss ihn beweisen. Je nach Situation ist es dann angezeigt, ein Gutachten von einer unabhängigen Fachstelle einzuholen.

Handwerkerpfusch – Mängel richtig rügen

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Was tun, wenn das Werk des Handwerkers oder des Elektrikers mangelhaft ist? 3 Tipps, wie Sie sich wehren.
Quelle:  
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