Rechtslexikon

Kaufvertrag


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:36 Uhr

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Der Kaufvertrag ist ein Vertragstyp, der im Obligationenrecht geregelt ist. Beim Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben. Und der Käufer ist verpflichtet, dem Käufer den Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, sobald sich Käufer und Verkäufer über den Preis und den Kaufgegenstand einig sind. Er muss nicht schriftlich sein, sondern kommt rechtsgültig auch mündlich oder sogar bloss mit einem Nicken oder einem Klick zustande. Nur der Grundstückkauf muss schriftlich abgeschlossen und notariell beurkundet werden.

Der Kauf ist das im Alltag wohl am häufigsten abgeschlossene Rechtsgeschäft. Deshalb ist es wichtig zu wissen: Nur ausnahmsweise kann man von einem Kauf zurücktreten. Ausserdem gibt es in den weitaus meisten Fällen keinen Schutz vor hohen oder gar überrissenen Preisen. Deshalb lohnt es sich, insbesondere grössere Anschaffungen gut zu überlegen und sich nicht vorschnell zu einer Zusage verleiten zu lassen.

Eine grosse Bedeutung haben im Kaufrecht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Viele Anbieter regeln die Details des Kaufgeschäfts – zum Beispiel Lieferfristen, Zahlungsbedingungen, Garantieansprüche – in diesen AGB. Diese Bestimmungen haben in der Regel Vorrang vor dem Gesetz.

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