Rechtslexikon

Mediation


Veröffentlicht am 4. Mai 2020 - 13:03 Uhr

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Mediation ist eine Methode zur Konfliktlösung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Ein unparteiischer Vermittler unterstützt die Parteien, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. Vermittler, die spezielle Gesprächstechniken anwenden, gab es bereits in der Antike. Auf dem afrikanischen Kontinent kennt man Schlichtungsverfahren schon lange, da es je nach Region kaum Gerichte zur Durchsetzung von Ansprüchen gibt. In Asien ist es traditionell bedingt sehr wichtig, einen Streit einvernehmlich beizulegen. Harmonie, Kooperation und Konsens stellen seit der konfuzianisch geprägten Philosophie die höchste Form der Weisheit dar. In der westlichen Welt wird diese Art der Konfliktbeilegung seit Mitte des 20. Jahrhunderts genutzt und gewinnt an Bedeutung. Das widerspiegelt sich auch in der neuen schweizerischen Zivilprozessordnung, die seit 2011 in Kraft ist: Anstelle des Schlichtungsverfahrens beim Friedensrichter können die Parteien eine Mediation zur Streitbeilegung durchführen. Die Schlichtungsverhandlung beim Friedensrichter findet auf Klage einer Partei statt. Die Mediation dagegen müssen beide Konfliktparteien wollen.

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Eine Mediation hat gegenüber einem gewöhnlichen Gerichtsverfahren einige Vorteile. Mitglieder des Beobachters erfahren, wie eine Mediation bei verhärteten Fronten zwischen Erben helfen kann und wie Ehepaare bei einer Scheidung zu einer Lösung finden. Ebenso kann die Mediation dazu führen, eine aussergerichtliche Einigung bei Arbeitskonflikten wie Mobbing zu erreichen.