Rechtslexikon

Pro bono


Veröffentlicht am 2. September 2025 - 10:10 Uhr

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Pro bono heisst übersetzt «für das Gute» oder «um des Guten willen». Der Ausdruck steht für die lateinische Wendung «pro bono publico» – also «zum Wohle der Öffentlichkeit». Gemeint ist damit eine auf freiwilliger Basis geleistete, professionelle Tätigkeit zum Wohl der Gemeinschaft. Die spezifischen Fähigkeiten und Dienste von Fachkräften werden also kostenlos oder zu einem reduzierten Honorar denjenigen zur Verfügung gestellt, die sie sich sonst nicht leisten können.

Auch Anwaltskanzleien bieten unter dem Titel «pro bono» kostenlose Rechtsberatungen an oder führen vereinzelt Mandate und verzichten dabei auf ein Honorar.