Rechtslexikon

Rechtsmittel


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:01 Uhr

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Mit der Anfechtung eines gerichtlichen Urteils kann man dessen Prüfung – meist durch die nächsthöhere Instanz – verlangen. Je nach Art und Stand des Verfahrens tut man das mittels Einsprache, Berufung, Beschwerde oder Rekurs. Das sind alles sogenannte Rechtsmittel. Wird ein Rechtsmittel gegen einen Entscheid ergriffen, so hemmt es dessen Rechtskraft. Erst wenn die letzte (fristgerecht) angerufene Instanz entschieden hat und eine allfällige Rechtsmittelfrist gegen ihren Entscheid abgelaufen ist, wird der Entscheid rechtskräftig. Das heisst aber nicht notwendigerweise, dass er auch erst dann vollstreckt werden kann. So hat die Beschwerde in einem zivilrechtlichen Verfahren normalerweise keine aufschiebende Wirkung – die Berufung hingegen schon.

Neben den Rechtsmitteln gibt es auch weitere Rechtsbehelfe, zum Beispiel die Aufsichtsbeschwerde oder das Wiedererwägungsgesuch. Sie unterliegen keinen Formvorschriften, bringen aber auch keinen Anspruch auf Behandlung mit sich.

Rechtsratgeber
Checkliste «Strafurteil anfechten»

Sind Sie als Beschuldigter mit einem Strafurteil nicht einverstanden, stehen Ihnen Rechtsmittel zu. Beobachter-Mitglieder erfahren in der Checkliste «So fechten Sie das Strafurteil korrekt an» unter anderem, welche Fristen dabei gelten.