Sachenrecht

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Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:12 Uhr

Die juristische Lehre definiert Sachen als unpersönliche, körperliche und für sich bestehende Gegenstände, die der menschlichen Herrschaft unterworfen werden können. Keine Sachen sind dementsprechend der menschliche Körper oder Tiere – obwohl für Tiere die Grundsätze des Sachenrechts anwendbar sind, sofern es keine besondere Regelung gibt.

Da Sachen zudem ein abgegrenztes Dasein haben müssen, gehören flüssige oder gasförmige Stoffe grundsätzlich nicht zu den Sachen. Auch flüchtige Gase oder Energie fallen nicht darunter. Wie auch immer: Das Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen. Es ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und behandelt insbesondere das Eigentum und den Besitz an Sachen sowie Dienstbarkeiten, Pfandrechte und das Grundbuch.