Rechtslexikon

Sozialversicherungsrecht


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:58 Uhr

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Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ist historisch gewachsen. Im Jahr 1912 beschloss das Stimmvolk die Schaffung einer Kranken- und Unfallversicherung. Später kamen noch neun weitere Sozialversicherungen hinzu:

Mit der Mutterschaftsversicherung wurde 2005 die letzte Sozialversicherung eingeführt. Die einzelnen Versicherungszweige wurden in zum Teil grossem zeitlichem Abstand geschaffen, deshalb hat fast jede Versicherung eine eigene Organisationsform und somit eigene Gesetzesgrundlagen.

Mit dem ATSG, dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, wurde 2003 versucht, ein formelles Dach für die Sozialversicherungslandschaft in der Schweiz zu schaffen.

Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ist so aufgebaut, dass jede Versicherung nur dann Leistungen erbringt, wenn der Schaden auf einer ganz bestimmten Ursache beruht. Zum Beispiel bezahlt die Unfallversicherung nur bei einem Unfall (und nicht bei Krankheit) und die AHV erst im Alter – man nennt dies Kausalprinzip. Durch diese Ursachenfokussierung fallen immer wieder Menschen durch das Netz des Versicherungssystems und sind auf die Sozialhilfe angewiesen.

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