Rechtslexikon

Stalking


Veröffentlicht am 3. Januar 2026 - 13:46 Uhr

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Der Begriff «Stalking» kommt ursprünglich aus dem Jagdjargon – auf Englisch bedeutet er nämlich «anpirschen». Gemeint ist heutzutage ein Verhalten, bei dem jemand eine andere Person wiederholt belästigt, verfolgt oder bedroht. Dadurch fühlt sich diese nicht mehr sicher und ist dadurch eingeschränkt, ihr Leben frei zu gestalten.

In der Schweiz war Stalking lange explizit nicht verboten. Stalkerinnen und Stalker machten sich bisher nur strafbar, wenn ihr Verhalten andere Straftatbestände erfüllte – zum Beispiel eine Nötigung, eine Ehrverletzung oder Hausfriedensbruch.

Seit dem 1. Januar 2026 ist das anders: Stalking ist explizit unter Strafe gestellt. Wer jemandem nachstellt, wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Zumindest sofern die betroffene Person einen Strafantrag stellt. Die Strafbehörden verfolgen die Tat also nicht von sich aus.

Wer von einer Person über längere Zeit belästigt wird, kann zudem zivilrechtlich vorgehen und ein Kontaktaufnahme- oder Annäherungsverbot gegen den Stalker oder die Stalkerin erwirken. Wer diese Verfügung missachtet, kann wegen «Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung» bestraft werden.

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