Rechtslexikon

Steuerprogression


Veröffentlicht am 17. März 2020 - 10:41 Uhr

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In der Schweiz sollen die steuerpflichtigen Personen ihre Abgaben an den Fiskus nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit leisten. Darum hat man die Steuertarife beim Bund und bei den meisten Kantonen progressiv ausgestaltet. Progression heisst eigentlich Steigerung oder Fortschreiten, im Steuerrecht bedeutet es die stufenweise Steigerung der Steuersätze. Je höher die steuerbaren Einkünfte und Vermögen sind, desto höher ist auch die Steuerbelastung. So ist es beispielsweise möglich, dass jemand mit 50’000 Franken Einkommen 5000 Franken Steuern zahlt, also 10 Prozent. Jemand mit 80’000 Franken könnte aber schon 12’000 Franken Steuern zahlen, also 15 Prozent.

Oft meinen Steuerpflichtige, dass sich zusätzliche Einkünfte gar nicht lohnen würden, weil sie damit in eine höhere Steuerprogression kämen und sie dann nach dem Steuerabzug weniger hätten als zuvor. Das ist aber nicht richtig. Um beim obigen Beispiel zu bleiben: Bei einem Einkommen von 80’000 Franken werden die ersten 50’000 Franken immer noch mit 10 Prozent besteuert. Für die nächsten 20’000 Franken steigt der Satz aber progressiv an auf 20 Prozent und für die obersten 10’000 Franken auf 30 Prozent. Eine Erhöhung des Einkommens von 70’000 auf 80’000 Franken lohnt sich, denn von den höheren Einkünften bleiben trotz grösserer Steuerbelastung netto 7000 Franken.

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