Rechtslexikon

Steuerrecht


Veröffentlicht am 17. März 2020 - 10:40 Uhr

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen

Der Begriff Steuerrecht umfasst sämtliche Steuergesetze, Verordnungen, aber auch die kantonalen Steuerpraxen sowie die Rechtsprechung (Gerichtsurteile). Speziell am Schweizer Steuerrecht ist, dass jeder Kanton wie auch der Bund seine eigene Steuergesetzgebung hat. Die kantonalen Gesetze sind nur teilweise harmonisiert, daher gibt es durchaus Unterschiede.

Die Schweizerische Bundesverfassung ermächtigt den Bund und die Kantone, Steuern zu erheben. Dort ist auch geregelt, welche Steuern der Bund überhaupt einziehen darf. Die Kantone sind darüber hinaus frei, was sie wie besteuern wollen. Die Leitplanken für die Kantone sind ebenfalls in der Bundesverfassung sowie im Steuerharmonisierungsgesetz beschrieben. Gemeinden dürfen nur Steuern erheben, wenn der Kanton dies vorsieht.

Mit den Steuern deckt der Staat den grössten Teil seiner Ausgaben. Da keine einzelne Steuer den Finanzhaushalt der öffentlichen Hand decken kann, gibt es verschiedene Steuerarten.

Der Bund deckt seine Einnahme überwiegend durch die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und die Mineralölsteuer. Die Kantone und die Gemeinden finanzieren sich vor allen über die Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie über die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen.

Rechtsratgeber
Mehr zu Steuererklärung

Alle Jahre wieder muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Informieren Sie sich als Mitglied, welche Fristen bei den Steuern gelten, wie viel Alleinstehende sowie Verheiratete an Bundessteuern zahlen und wie man sich gegen eine Steuerveranlagung wehren kann.