Rechtslexikon

Unfall


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:35 Uhr

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Wenn ein Ereignis in der Umgangssprache als Unfall bezeichnet wird, heisst dies noch lange nicht, dass dieses Ereignis auch im rechtlichen Sinn als Unfall gilt und damit von der Unfallversicherung gedeckt ist. Aus juristischer Sicht liegt ein Unfall vor, wenn eine plötzliche, vom Betroffenen nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper stattfindet und dies eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Man unterscheidet zwischen Berufs- und Freizeitunfällen. Alle Arbeitnehmer sind automatisch über ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert; gegen Freizeitunfälle nur dann, wenn sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei ihm arbeiten. Besteht keine Unfallversicherungsdeckung durch einen Arbeitgeber, ist die Krankenkasse zuständig.

Die häufigsten Unfälle sind Stürze, Verkehrsunfälle, Sportunfälle sowie Verbrennungen und Stromunfälle.

Die Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen oder menschliche Fehlhandlung. Gemäss Statistik verunfallen mehr Männer als Frauen.

Die Unfallversicherung kommt nicht nur für die Kosten auf, die durch einen Unfall verursacht werden, sondern auch für solche infolge einer Berufskrankheit.

Übrigens: Bei den tödlichen Unfällen ist das Risiko, von einer fallenden Kokosnuss erschlagen zu werden, statistisch gesehen ungefähr viermal grösser, als wegen eines Wespen- oder Bienenstichs zu sterben.

Rechtsratgeber
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Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Beobachter-Mitglieder erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.

Versicherung - Unfall oder nicht?

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Was ist ein Unfall im rechtlichen Sinn?
Quelle: Iwon Blum