Verhältnismässigkeit

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Veröffentlicht am 20. März 2020 - 10:34 Uhr

Der in der Bundesverfassung festgehaltene Grundsatz der Verhältnismässigkeit hat vor allem im Verwaltungsrecht grosse Bedeutung. Er fordert, dass die Verwaltungsmassnahme zur Verwirklichung des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und notwendig ist. Zudem muss der Zweck in einem vernünftigen Verhältnis zu den Belastungen stehen, die den Privaten auferlegt werden.

 

Beispiel: Ein Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen während der ganzen Advents- und Fastenzeit kann nicht damit begründet werden, es bestehe während dieser Zeit ein erhöhtes Bedürfnis der Bevölkerung nach Ruhe und Besinnung. Ein solches Verbot wäre nicht verhältnismässig.

 

Im Datenschutzrecht ist das Verhältnismässigkeitsprinzip ebenfalls von grundlegender Bedeutung: Die Bearbeitung von Personendaten muss verhältnismässig sein. So müssen Dokumente, die Personendaten enthalten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden, sofern kein Rechtfertigungsgrund für eine längere Aufbewahrung geltend gemacht werden kann.

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