Verkehrsunfall

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Veröffentlicht am 19. März 2020 - 12:18 Uhr

Trotz des wachsenden Verkehrs ist die Anzahl der auf Schweizer Strassen getöteten und schwer verletzten Personen in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Dennoch: In der Schweiz ereignet sich immer noch jede halbe Stunde ein Verkehrsunfall mit Verletzten. Das ist Grund genug, um sich damit auseinanderzusetzen, was bei einem Unfall zu tun ist. Das Strassenverkehrsrecht fordert unterschiedliche Verhaltensweisen – je nachdem, ob jemand am Unfall beteiligt ist oder nicht. Unfallbeteiligt sind primär die Lenkerinnen und Lenker, deren Fahrzeuge direkt in eine Kollision verwickelt sind, aber auch andere involvierte Verkehrsteilnehmende wie zum Beispiel Fussgängerinnen oder Reiter. Diejenigen, die nur indirekt zum Unfall beigetragen haben, gelten ebenfalls als Beteiligte. Das sind insbesondere mitfahrende Personen, die den Lenker gestört haben, oder andere Automobilisten, die den Verunfallten durch ihre Fahrweise zu einer falschen Reaktion – etwa zu einem Ausweichmanöver – veranlasst haben. Fazit: Jede Person, die aufgrund der Umstände annehmen muss, dass sie den Unfall mitverursacht hat, sollte sich so verhalten, als wäre sie direkt daran beteiligt.

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