Zwangsheirat

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Veröffentlicht am 6. Februar 2020 - 15:26 Uhr

Unter einer Zwangsheirat versteht man eine Ehe, die gegen den Willen der Braut oder des Bräutigams geschlossen wurde. Die Menschenrechte halten fest, dass eine Ehe nur aus freiem Willen geschlossen werden darf. Eine Zwangsheirat stellt daher eine Menschenrechtsverletzung dar. Die potenziellen Ehepartner stehen häufig unter einem enormen Druck durch ihre Familien. Oft üben die Familien einen grossen psychischen Druck auf die Brautleute aus, etwa indem sie drohen, sich etwas anzutun, wenn die Ehe nicht geschlossen wird. Seltener wenden die Familien physischen Druck wie Drohungen, Nötigungen, Einsperren oder Entführungen, physische und sexuelle Gewalt an. Wie häufig es in der Schweiz zu Zwangsheiraten kommt, ist unklar. 

Eine Zwangsheirat muss klar von einer arrangierten Heirat abgegrenzt werden. Bei einer arrangierten Heirat wählen zwar die Eltern (oder Dritte) die Ehepartner für Ihre Kinder aus, die Heirat findet aber nur statt, wenn beide Ehepartner ihr Einverständnis geben.