Gegendarstellung

Betrifft: «Der teure Traum vom eigenen Buch», Artikel vom 3. Januar 2020.

Es ist unzutreffend, dass wir für die Ratenzahlung, die wir anbieten, eine Bewilligung des Kantons brauchen, die wir nicht hätten. Zutreffend ist: Die vorliegende Kreditgewährung braucht keine Bewilligung durch den Kanton.

Es ist unzutreffend, dass wir nur auf Nachfrage drucken. Zutreffend ist, dass wir immer einen Lagerbestand der Bücher vorrätig halten.

Es ist unzutreffend, dass der Digitaldruck das kostengünstigere Verfahren ist. Zutreffend ist: Digitaldruck ist im Vergleich zum Offsetdruck deutlich teurer.

Es ist unzutreffend zu behaupten, wir wären ein Druckkostenzuschussverlag. Zutreffend ist: Wir sind ein SelfPublishing-Verlag (Dienstleisterverlag), bei dem Autoren Dienstleistungen für ihr Buchprojekt in gewünschtem Umfang einkaufen.

Es ist unzutreffend zu behaupten, dass das «Korrektorat plus» nur eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung umfasst. Zutreffend ist: Unsere Textarbeit umfasst Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen sowie die Kommentierung inhaltlicher Stellen inkl. eines Verbesserungsvorschlags, wobei der Text nicht eigenmächtig durch uns geändert wird.

Unzutreffend ist, dass Frau Barone eine Erstauflage von 2’500 Stuck versprochen wurde. Zutreffend ist, dass wir das Buch jederzeit in unbegrenzter Auflage nachdrucken und immer einen Lagerbestand vorrätig haben.

Unzutreffend ist, dass der Vertrag von Frau Hofmann auf den gleichen Betrag lautet wie für Frau Barones Hardcover, sie aber nur ein Taschenbuch erhalten hat. Zutreffend ist, dass Frau Hofmann eine deutlich geringere Summe zu zahlen hat, weil sie weniger Leistung eingekauft hat.

Unzutreffend ist, dass Frau Hofmann «für die wenigen Exemplare, die sie seit der Veröffentlichung verkaufen konnte», bisher rund 6’000 Franken bezahlt hat. Zutreffend ist, Frau Hofmann hat Dienstleistungen eingekauft, Lektoratsarbeiten, Buchsatz, Coverlayout, Vertrieb und Druck durch den Verlag sowie Marketing, das alles inklusive Betreuung.

Unzutreffend ist, dass Frau Barone «für ein paar Dutzend Exemplare ihres Buches» 14’000 Franken ausgegeben hat. Sie hat Dienstleistungen eingekauft, Lektoratsarbeiten, Buchsatz, Coverlayout, Vertrieb und Druck durch den Verlag sowie Marketing, das alles inklusive Betreuung.

Unzutreffend ist die Behauptung, die Autorinnen seien uns «aufgesessen». Zutreffend ist: Zu jedem Zeitpunkt wurde kommuniziert, dass wir Dienstleistungen erbringen und mit welchen Kosten diese verbunden sind.

Unzutreffend ist die Behauptung, Herr Rodja Smolny würde unerfahrenen Autorinnen und Autoren die Dienste anbieten. Zutreffend ist: Zu unseren Kunden gehören auch Autoren, die ein oder mehrere Bücher in Publikumsverlagen veröffentiicht haben, ebenso zutreffend ist, dass mehrere Autoren mehr als ein Buch bei uns veröffentlicht haben.

Es ist unzutreffend, dass Herr Rodja Smolny fantastische Auflagen verspreche. Zutreffend ist, dass wir in Gesprächen und in der Vereinbarung schriftlich darauf hinweisen, dass wir weder Prognosen noch Garantien abgeben können.

Es ist unzutreffend, dass Herr Rodja Smolny viel Medienpräsenz verspreche. Zutreffend ist, dass wir auf die Erfolge verweisen, die wir mit unserem Marketing bereits erreichen konnten.

Es ist unzutreffend, dass Herr Rodja Smolny ein Buch mit Texten von Elke Heidenreich ohne ihr Wissen herausgebracht habe. Zutreffend ist, die Rechte für den Text wurden ordnungsgemäss bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung FAZ gekauft und lizenziert, wofür Frau Heidenreich ihre Generalzustimmung gegeben hatte.

Es ist unzutreffend, dass eine gütliche Einigung mit Frau Barone scheiterte, weil Herr Rodja Smolny keine Kostenaufstellung erstellen wollte. Zutreffend ist, das Einigungsgespräch scheiterte, weil Frau Barone verlangte, aus der Pflicht, die Restsumme zu zahlen, entlassen zu werden.

Europäische Verlagsgesellschaften

Anmerkung des «Beobachter»: Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest.