Nein. Das ist nicht erlaubt. Und das wird auch noch eine ganze Weile so bleiben. Das Strassenverkehrsrecht schreibt vor, dass ein – menschlicher – Fahrer das Fahrzeug ständig beherrschen muss. Dazu gehört auch, dass man die Lenkvorrichtung nicht loslassen darf, so hält es die Verkehrsregelnverordnung in Artikel 3, Absatz 3 ausdrücklich fest.

Während einen Velofahrer, der freihändig unterwegs ist, nur eine Ordnungsbusse von 20 Franken erwartet, kommt bei einem Autolenker ein Strafverfahren in Gang. Das zieht Verfahrenskosten nach sich, und damit schnell eine Rechnung von einigen hundert Franken.

Vielleicht ist es derzeit noch gut, dass das Recht der technischen Entwicklung hinterherhinkt: Bei Tests mit selbstfahrenden Autos mussten mitfahrende Personen immer wieder eingreifen, um Unfälle zu vermeiden.