Fahrschulen gibt es wie Blumenläden oder Coiffeursalons an praktisch jeder Ecke. Entsprechend schwer fällt dem angehenden Fahrschüler die Entscheidung – zumal kein Lehrer behauptet, weniger gut zu sein als die Konkurrenz.

Das ist der zuverlässigste Weg zu einem guten Fahrlehrer: die Kollegen fragen. Praktisch jeder kennt jemanden, der gerade das Billett gemacht hat. Wenn der Lehrer zudem einem kantonalen Verband angehört, ist das ein weiterer Hinweis auf eine seriöse Ausbildung. Das heisst jedoch nicht, dass Fahrlehrer, die keinem Verband angehören, automatisch unseriös arbeiten.

90 Franken für eine 50-Minuten-Lektion

Die Preise pro Fahrstunde variieren stark. Schlecht wäre, sich schnell fürs günstigste Angebot zu entscheiden. Davor warnen auch die Verbände. «Bei manchen Fahrlehrern staune ich schon, wie günstig sie die Stunden anbieten», sagt Roger Wintsch, Vizepräsident des Aargauer Fahrlehrerverbands. Und das meint er nicht positiv.

Ein günstiger Fahrlehrer müsse mehr arbeiten, um auf einen anständigen Lohn zu kommen. Viele seien deshalb gereizt und verlören schneller die Geduld, sagt Wintsch. «Von einem Billigcoiffeur kann man auch keine Hollywoodfrisur erwarten.» Qualität koste auch beim Fahrlehrer – und sei dort besonders wichtig. «Der Coiffeur kann einem höchstens die Frisur versauen. Im Strassenverkehr geht es um Menschenleben.»

Der Schweizerische Fahrlehrerverband empfiehlt seinen Mitgliedern, 90 Franken für eine Lektion von 50 Minuten zu verrechnen. Der obligatorische Verkehrskundeunterricht ist in diesem Preis nicht inbegriffen. Bezahlt wird die Fahrstunde meist im Voraus. Zudem verlangen Fahrlehrer einen einmaligen Betrag, mit dem sie ihre Administrations- und Versicherungskosten decken. Denn wer mit dem Fahrlehrer unterwegs ist, ist über dessen Versicherung versichert. Auch diese einmaligen Kosten variieren je nach Lehrer und bewegen sich zwischen 80 und 150 Franken. Der Fahrlehrer muss den Schüler aber vorher auf diese Kosten hinweisen, sonst sind sie nicht geschuldet.

Auch Jürg Stutz, Ombudsmann des Zürcher Fahrlehrerverbands, empfiehlt, von Billigangeboten die Finger zu lassen. Ein guter Fahrlehrer müsse die Kunden nicht über den Preis anlocken: «Nach meinen Erfahrungen gibt es eher Probleme mit Billigfahrlehrern. Oft sind es auch jene, die nicht Mitglied eines Verbands sind.»

Besonders problematisch seien Discount-Angebote auf Schnäppchenportalen wie Dein Deal, etwa zehn Fahrstunden für 500 Franken. «Wer ein solches Angebot kauft, bekommt mit grösster Wahrscheinlichkeit Probleme», sagt Stutz. Die Lehrer verkauften so viele Gutscheine, dass es regelrechte Wartelisten gebe.

Auf Zehner-Abos sollte man verzichten

Stutz empfiehlt ohnehin, auf Zehner- oder Zwanziger-Abos zu verzichten. Wer gleich eine Serie bucht, bezahlt zwar einen etwas tieferen Preis pro Stunde. Aber beim Beratungszentrum des Beobachters gehen immer wieder Anfragen von Fahrschülern ein, die ihr Abo nicht aufbrauchen konnten – sei es, weil sie gar nicht so viele Stunden brauchten, sei es, weil der Lehrer keine Zeit hatte. Einige Fahrlehrer weigern sich dann, nicht bezogene Stunden zurückzuzahlen. Zu Unrecht: Leistungen, die nicht erbracht worden sind, dürfen auch nicht verrechnet werden – selbst wenn das so vereinbart gewesen wäre. «Es gibt Fahrlehrer, die ihre Schüler einen Vertrag unterschreiben lassen, dass nicht bezogene Stunden verfallen würden. Ein solcher Vertrag ist ganz klar ungültig», sagt Stutz.

Verträge seien aber grundsätzlich sinnvoll, sagt Roger Wintsch: «Darin regle ich Dinge wie Preis und Dauer einer Lektion, die Art der Bezahlung sowie das Vorgehen im Fall einer Absage.» Diese Infos sind meist auch auf der Homepage eines Fahrlehrers zu finden. «Viel detaillierter sollte man das aber nicht regeln», sagt Wintsch. Schliesslich sei ein gewisses Vertrauen zwischen Schüler und Lehrer die Basis für erfolgreiches Lernen. «Man muss sich nicht bereits vor der Ausbildung gegenseitig verrückt machen mit Regeln.»

Wem trotzdem wohler ist, wenn er alles schriftlich geregelt hat, darf das ohne Hemmungen vom Fahrlehrer verlangen – schliesslich ist das auch eine Sicherheit für ihn. Quittungen für im Voraus bezahlte Stunden sollte man ebenfalls verlangen.

Damit es keine Differenzen über die Anzahl der bezogenen Stunden gibt, muss der Lehrer ein Schülerblatt führen. Dort trägt er ein, wann der Schüler bei ihm in der Fahrstunde war. Der Schüler sollte den Eintrag jeweils unterschreiben. Zudem muss jeder Fahrlehrer in einer sogenannten Ausbildungskarte eintragen, wann der Schüler welches Manöver gelernt hat. Diese Karten werden vom Strassenverkehrsamt kontrolliert – bei der Fahrprüfung stichprobenartig oder wenn jemand zum zweiten Mal durch die Prüfung gerasselt ist. Ein guter Fahrlehrer lässt Schüler jederzeit einen Blick auf die Karte werfen.

So sieht der Schüler auf einen Blick, ob er bereits alle prüfungsrelevanten Manöver gelernt hat und beherrscht. Diskussionen, ob der Schüler bereit für die Prüfung ist, fallen damit weg. «Wenn ein Schüler darauf drängt, dass ich ihn für die Prüfung anmelde, simuliere ich mit ihm eine Prüfung. Das heisst, ich unterstütze ihn nicht mehr und schaue nur noch zu», sagt Roger Wintsch. «Die meisten merken dann selber, dass sie noch nicht prüfungsreif sind.»

Weigert sich ein Fahrlehrer partout, den Schüler zur Prüfung anzumelden, kann sich der Schüler in einigen Kantonen auch selber beim Strassenverkehrsamt anmelden – ohne Nachteile. Denn das Strassenverkehrsamt interessiert nicht, wo ein Schüler Fahrstunden genommen hat oder wie viele. Die Anzahl Stunden, die bis zur Prüfung nötig ist, schwankt stark. «Zwischen sechs und 104», sagt Wintsch. Das ist nicht bloss vom Talent des Schülers abhängig, sondern auch davon, wie oft er privat fährt oder in welchem Kanton er fahren lernt. In Städten ist der Verkehr intensiver, auch wegen der Trams. Da braucht man generell mehr Stunden. Ombudsmann Jürg Stutz schätzt, dass ein Fahrschüler im Kanton Zürich im Schnitt ungefähr 32 Stunden benötigt.

Man muss sich nicht anschreien lassen

Entgegen der verbreiteten Meinung hätten Fahrlehrer kein Interesse, Schülern möglichst viele Stunden aufzubürden. «Wer zu viele Lektionen braucht, empfiehlt den Lehrer in der Regel nicht weiter», erklärt Roger Wintsch. «Genauso wenig will ich aber auf der Strasse jemandem begegnen, der noch gar nicht richtig fahren kann.»

Inakzeptabel ist es, wenn ein Lehrer den Schüler anschreit. «Kein Fahrschüler macht absichtlich Fehler. Sie passieren meistens, weil der Fahrlehrer einen zu grossen Lernschritt macht», sagt Wintsch. Ombudsmann Jürg Stutz stimmt zu: «Wenn es zum Streit kommt, liegt das Problem in den allermeisten Fällen beim Lehrer.» Doch gelte nur ein kleiner Prozentsatz der Fahrlehrer als schwierig. Mit der Mehrheit fährt man also gut.