Wo dürfen Kinder Velo fahren?

Kinder dürfen – wenn sie im Sitzen die Pedale treten können – mit Kindervelos unterwegs sein, und zwar auf Radwegen, in Tempo-30- und Begegnungszonen sowie auf Nebenstrassen. Bis zum 12. Altersjahr dürfen ausnahmsweise auch Fusswege und Trottoirs benutzt werden, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist und unter Berücksichtigung der Fussgänger, die in jedem Fall Vortritt haben. Hauptstrassen dürfen Kinder, welche noch nicht 6 Jahre alt sind, nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person befahren.

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Wie muss die Ausrüstung aussehen?

Kindervelos müssen von Gesetzes wegen bloss gut sichtbar sein, das heisst, das Kind selbst oder das Vehikel muss mit einem gut erkennbaren – nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden – Licht ausgerüstet sein. Empfohlen sind zudem ein Velohelm, reflektierende und helle Kleidung.

Veloausflug mit den Kindern

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Eine Velotour mit Kindern will geplant sein. Mit unseren 3 Tipps kommen Sie sicher ans Ziel!
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Was gilt, wenn ein kleines Kind mit seinem Velo einen Schaden anrichtet?

Kleine Kinder sind für Schäden nicht haftbar , da sie noch nicht urteilsfähig sind. Eltern haften nur, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Das heisst nicht, dass man das Kind auf Schritt und Tritt überwachen muss. Die Aufsichtspflicht ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu gehören: Alter des Kindes und mögliche Risiken. Ein Beispiel: Ein sechsjähriger Knabe fährt mit seinem Velo auf dem abfallenden Parkplatz vor dem Haus seiner Eltern. Er prallt in ein dort parkiertes Auto. Die Eltern sind für den Kratzer nicht haftbar, da der Junge bereits gut Velo fahren konnte und genug über die möglichen Gefahren wusste.

Rechtsratgeber
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Welche Bestimmungen gibt es bei Kindersitzen und Anhängern?

Kinder können ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf dem Velo mitgenommen werden – wenn die fahrende Person über 16 ist. Diese Regeln gelten auch für E-Bikes. Die Verletzungsgefahr für das Kind ist in einem guten Veloanhänger am geringsten.

Was gilt konkret bei Anhängern?

Es dürfen höchstens zwei Kinder in geschützten Sitzen mitgeführt werden. Das Gewicht des Anhängers mitsamt den Insassen darf maximal 80 Kilo betragen. An der Vorder- und der Rückseite des Anhängers muss rechts und links möglichst weit aussen ein nicht dreieckiger Rückstrahler fest angebracht sein.

Velos mit Anhängern sind auf Radwegen nur gestattet, wenn der übrige Veloverkehr nicht behindert wird.

Anhänger und Kindersitze dürfen auch gleichzeitig eingesetzt werden.

Was gilt bei Kindersitzen?

Der Sitz muss die Beine des Kindes schützen und darf den Fahrer nicht behindern. Von einem Kindersitz am Lenker oder im Bereich des Lenkers ist aus Sicherheitsgründen abzuraten.

Was gilt bei sogenannten Nachlaufteilen (Trailer-Bike oder Follow-Me)?

Nachlaufteile dürfen an Velos und Tandems befestigt werden. Das mitgeführte Kind muss sitzend in die Pedalen treten können.